Guten Tag zusammen, neben unserem Grundstück (Neubaugebiet - nahe Stuttgart) wurde von der Stadt im Abstand von ca. 1,80 Metern eine etwa 3 Meter hohe Schaukel erbaut. Da es sich um die Südseite handelt, auf der unsere Terrasse und unser Balkon liegt, ist dies nicht nur durch den "Betrieb" während der "Öffnungszeiten", sondern auch am Abend durch Jugendliche reichlich nervig. Frage: Gibt es einen Mindestabstand für öffentliche Spielgeräte zu Privatgrundstücken? Weitere Frage: Gibt es eine Verjährungsfrist für eine eventuelle Klage? Vorab schon mal vielen Dank für Eure Antworten...
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