Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

Aufgrund einer Pfändung (die aber schon beglichen wurde) wurde mein Bankkonto gesperrt.

Zudem wurde gleichzeitig ohne Vorwarnung mein Dispo (bis -2000€) gelöscht.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus. Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€) bis meine berufliche Reha beginnt. Dieser wird mir immer Ende eines Monats für den kommenden Monat auf mein Konto bezahlt. Zuletzt am 30.07.2021 für August. Doch leider habe ich aufgrund der sofortigen Löschung des Dispo kein Zugriff mehr auf dieses Geld. Dadurch konnte mein Dauerauftrag für die August Miete nicht durchgeführt werden und ich habe nur noch die restlichen 20€ Bargeld in meiner Geldbörse zur Verfügung.

Unabhängig von diversen Fixkosten fehlt mir sogar Geld zum überleben. Die Kontosperrung dürfte bald wieder aufgehoben werden. Allerdings kann ich mit dem Konto derzeit nichts anfangen bis ich wieder ins Plus komme.

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie gehe ich nun am besten vor?

PS: Zur Schuldnerberatung werde ich am Montag morgen als erstes gehen.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.

Miete, Bank, Recht, ALG II, Bankkonto, Dispokredit, Hartz IV, sgb 2, Sozialgeld, Sozialversicherungsrecht, Mietrückstände, Wirtschaft und Finanzen
Amt hat zu wenig gezahlt

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben. Ich bin 23 und beziehe seid 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ALG 2. Bei meiner ersten Bewilligung der Leistungen ist mir aufgefallen, dass ich nur 306 statt 382 Euro bekomme. Daraufhin bin ich zum Jobcenter und habe nachgefragt wie das sein kann. Dort sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es daran liegt, da ich unter 25 ausgezogen bin. Ich habe das dann als richtig akzeptiert, weil ich dachte sie kennt meine Akte und die Gesetze. Ich bin dann von einem Leistungsbezirk in einen anderen gezogen und habe somit den Geschäftsbereich gewechselt. Die neue Sachbearbeiterin hat die Leistung so übernommen, was für mich dann ja klar war.

Nun hat allerdings eine andere Sachbearbeiterin, die ich als Vertretung hatte, gemerkt, dass ich 2 Jahre lang zu wenig gezahlt bekommen habe. Der niedrige Regelbedarf gilt nur für unter 25 Jährige im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung Ausgezogene. Dies trifft beides nicht auf mich zu, daher steht mir der volle Satz zu.

Ab diesem Monat bekomme ich nun den vollen Satz.

Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie viel und ob ich Geld, dass ich zu wenig gezahlt bekommen haben, zurückfordern kann.

Dass ich jetzt erst mal einen Antrag stellen muss weiß ich. Ich will mich nur vorab informieren.

Kennt sich jemand zufällig damit aus oder hatte ebenfalls das Problem?

Vielen Dank im Voraus.

LG Sarah

ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, sgb 2, geld-zurueckfordern
Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

Post, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2, Bewilligungsbescheid
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2

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