Hallo, bin Azubi im 1. Lehrjahr und benötige für einen flexiblen Einsatz in meinen Ausbildungsbetrieb (z.B. füt Schichtdienst oder Versetzung in anderen Niederlassungen des Unternehmens) einen Führerschein Klasse B. Durch mein Geringes Einkommen habe ich selbst nicht die Möglichkeit meinen Führerschein zu finanzieren. Mein Arbeitgeber bestätigt in einen Schreiben das ein Kfz Führerschein durchaus für meine Berufliche Kaiere im Unternehmen sinnvoll ist und mir mehr Übernahme Chancen einbringt.
Habe ich einen Anspruch auf Kostenübernahme beim JobCenter? Oder Anspruch auf ein Darlehen? Gibt es Paragraphen im SGB2 auf denen ich mich berufen kann? Habt ihr schon ähnliches versucht oder von Fällen gehört in denen es klaptte? ( Ich beziehe bereits Ergänzende Leistungen nach SGB 2 beim Jobcenter ).
Vielen Dank für hilfreiche Antworten