DHL Paket-Abholung?

Jemand hat etwas bei mir nach Arabien bestellt, über DHL. Da unsere Post-Filiale nur EU weit versendet hat diese Person sich um den Versand soweit gekümmert. Als ich dann die Zahlung plus die Codes für den Karton erhalten habe, habe ich bei DHL für heute eine Abholung gebucht. Diese fand auch gerade statt.

Doch erstens war der DHL-Bite zu früh und dazu noch unfreundlich. Zusätzlich habe ich ihn null verstanden. Einfach weil er sich nicht klipp und klar ausdrücken konnte.

Er hat dann die Barcodes aufgeklebt die ich hatte, dann habe ich nach einem Beleg gefragt. Denn wenn das Paket nicht ankommt habe ich die A*Karte. Denn...wie soll ich das beweisen ohne Beleg?

Auf meine Frage um einen Beleg ging er gar nicht drauf ein. Er sprach dann irgendwas von Papieren und Zoll da das Paket ja ins Ausland geht. Ich habe ihn dann gefragt was für Papiere er denn meint, denn ich habe nur diese Barcodes + Adresse von den Käufern bekommen. Die meinten die kümmern sich um alles und ich brauche es nur abholen zu lassen. Das habe ich dem DHL-Boten auch so gesagt. Er hat dann irgendwas gebastelt mit "Muss ich jetzt mitnehmen/muss ich jetzt hier lassen" und ist dann einfach mit dem Paket schnell abgedüst ohne dass ich nochmal um einen Beleg fragen konnte.

Jetzt versuche ich DHL telefonisch zu erreichen weil ich Angst habe dass da jetzt was passiert. Denn ich will hinterher nicht dafür haften müssen! Ich habe ja sogar gefragt wegen Belege etc. aber der ist ja null darauf eingegangen und dann mit dem Paket einfach so abgehauen.

Was mache ich jetzt? Ist das schlimm? Ich habe echt Angst dass das Paket nicht ankommt und ich dann auf den Kosten sitzen bleibe😥

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Wie kann man eine Barzahlung ohne Quittung nachweisen (Rechtslage)?

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.

Im Dezember 2017 kaufte ich zwei Säcke Hundefutter beim Tierarzt und bezahlte diese bar, die Quittung habe ich natürlich nicht mehr. Anfang Februar 2018 kaufte ich Nachschub und stellte beim Bezahlen verärgert fest, dass das Spezialfutter plötzlich doppelt so teuer war, habe das aber eben nicht sofort überprüft. Erst Zuhause sah ich mir die Quittung an und bemerkte, dass mir vier statt zwei Futtersäcke berechnet worden waren. Ich habe also beim Tierarzt angerufen, das Problem erklärt und nach einigem hin und her kam raus, dass die im Dezember wohl technische Schwierigkeiten mit ihrer Software hatten und die Sache an die Buchhaltung weitergeben wollten.

Allerdings wurde kurz darauf trotzdem der Betrag für vier Futtersäcke von meinem Konto abgebucht. Ich wartete daraufhin erst mal ab, weil ich dachte, dass die Überweisungen vielleicht immer nur Anfang des Monats tätigen, aber auch da kam keine Rückbuchung. Ich rief also noch mal beim Tierarzt an, wo die Dame am Telefon meinte, dass ich schon beweisen müsste, das Futter auch wirklich bezahlt zu haben, ich solle entweder einen Kontoauszug zuschicken, was nicht geht, weil ich bar bezahlt hatte, oder die Zahlung mit der Quittung nachweisen, was auch nicht geht, da ich die Quittung eben nicht aufgehoben habe.

Meine Frage ist nun, ob ich da überhaupt etwas machen kann und wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht? Mit Buchhaltung kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, dass ein Kassenbuch über Bareinnahmen geführt werden muss? Darüber müssten die das doch nachvollziehen können, oder?

Danke für die Antworten.

Buchhaltung, Recht, Rechtslage, Barzahlung, nachweisbarkeit

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