Verständnisfrage zu Index-Mietvertrag?

Wir haben Mitte 2020 einen Mietvertrag verlängert, der folgende Wertsicherungsklausel enthält:

"Der Pachtzins wird für die Dauer von 5 Jahren bis zum 31.03.2024 festgeschrieben und danach greift die Wertsicherungsklausel.

Ändert sich zukünftig der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen (Basisjahr 2015 = 100) ab dem 01.04.2025 geltenden Index, so erhöht oder vermindert sich im gleichen Verhältnis die Höhe des monatlich zu zahlenden Pachtzinses.

Eine Änderung bleibt außer Betracht, wenn sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um weniger als 10 Prozent ändert. Der erhöhte oder verminderte Pachtzins ist erstmalig für den Monat zu bezahlen, der dem Monat folgt, indem sich der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen um mehr als 10 Prozent verändert hat."

Uns ist nun nicht vollständig klar, was diese Klausel für die tatsächlich zu erwartende Erhöhung bedeutet.

Ist das Basisjahr 2015 noch relevant? Oder können wir vom "neuen" Basisjahr 2020 ausgehen, welches seit 2023 das offizielle Basisjahr des Index ist?

Würde sich die Klausel quasi automatisch auf das neue Basisjahr beziehen, wäre in unserer Betrachtung mit einer Erhöhung im April zu rechnen, die sich aus der Differenz des Basiswerts 2020 (100%) und dem Wert im April, vermutlich irgendetwas um die 117% ergibt. Wir würden also von einer Erhöhung um ca. 17% ausgehen.

Verstehen wir das richtig?

Mieterhöhung, Indexmiete
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

Inflation, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Politik, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Aktien, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Investment, Rechtslage, Vermieterrecht, Indexmiete, Mieterschutzbund, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mieterhöhung bei Indexmiete?

Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?

Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.

Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.

Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?

Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.

Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.

Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)

Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen
Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Anliegen.

Mein Mietvertrag besteht seit 1. Augutst 2011. Bis jetzt gab es keine Mieterhöhung. Im Mietvertrag steht eine Indexklausel.

Auszug Mietvertrag vom 01.08.2011:

"Gemäß § 557b BGB wird die Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt. Die Miete bleibt abgesehen von Erhöhungen nach § 559 bis 560 BGB jeweils mindestens ein Jahr unverändert."

Nun möchte meine Vermieterin die Miete aufgrund dieser Indexklausel anwenden und zwar rückwirkend. Als Basisjahr wird bei der Berechnung das Jahr 2010 angegeben.

Nun meine Fragen:

  1. Ist diese Klausel rechtens, denn es ist weder ein maßgeblicher Index noch ein Basisjahr angegeben.
  2. Wenn die Klausel rechtens ist, darf die Miete dann rückwirkend (mit Basis 2010) angehoben werden. Wenn nicht, was ist dann das Basisjahr und wie sieht die Berechnung aus.

Da ich momentan noch unter dem aktellen Mietpreisspiegel meines Ortes liege, ist eine Indexmiete wohl besser für mich.

Mietspiegel liegt bei 11,96€ pro qm - ich zahle momentan 8,83€ pro qm.

Außerdem ist die Mieterhöhung nur an mich gestellt worden. Mein Partner ist 2015 ausgezogen. Er steht aber immer noch im Mietvertrag, da meine Vermieterin ihn nicht rausnehmen wollte. Sie hatte Bedenken, daß ich die Miete alleine nicht zahlen kann.

Ich bedanke mich schonmal bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S.H.

Miete, Recht, Mietrecht, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen

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