Zu Unrecht Handschellen angelegt bekommen?!

Hallo sehr geehrte gute-frage-gemeinde,

ich habe da mal eine frage und würde mich über konstruktive antworten sehr freuen:)

ich wollte parkhaustickets bei ebay kleinanzeigen verkaufen, diese waren ehrlich von der stadt mir übergeben worden, da ich mir mal mein bein gebrochen hatte und nicht so weit zu den anderen parkplätzen laufen konnte (das parkhaus befindet sich gleich bei mir um die ecke) ich brauchte nicht alle tickets und somit wollte ich sie bei ebay kleinanzeigen verkaufen

es meldete sich jemand und wir vereinbarten einen termin, bei der übergabe stellte sich herraus es war eine falle von drei detektiven und sie überlisteten mich und legten mir sofort handschellen an,obwohl ich gar nichts in diesem moment gemacht hab, sie dachten die tickets seien gefälscht die polizei kam dann irgendwann( nachdem ich das gespött der ganzen passanten ernten musste) und die sache klärte sich allmählich und ich kam keine weitere post, da ich tickets ehlich bekommen hatte von der stadt

jetzt ist meine frage, da dieses erlebnis mich extrem eingeschüchtert hatte und ich den gespött ausgesetzt war, weil ich noch nicht straffällig geworden bin, da sie mir grundlos handschellen angelegt haben, besteht anspruch auf schmerzensgeld zb wegen freieheitsberaubung? ich meine das komplett ernst, ich zucke jedes mal zusammen wenn ich jetzt polizei sehe...

wäre cool wenn da mal jemand was zu sagen könnte :)

Handschellen, Schmerzensgeld, Unrecht, Freiheitsberaubung
Anwedung von körperlicher Gewalt und Handfesseln durch privat. Sicherheitsdienst?

Hallo , hatte letzte Nacht eine Diskussion mit ein paar Polizisten . 3 waren anderer Meinung als ich , einer ( älter und erheblich höherer Dienstgrad ) gab mir Recht . Eventuell tummelt sich hier ja jemand rum tummelt der sich richtig git mit Recht und Gesetz auskennt .

Also der eine Polizist meinte das wir nicht befugt sind jemand zu schlagen und zwar generell niemals nie . Ich nannte dann swn Rechtfertigungsgrund Nothilfe , stellen Sie sich vor eine Schlägerei ( die natürlich noch andauert ) ist nicht anders zu beenden als das wir schlagen müssen dann ist das erlaubt und zwar nicht nur für uns sondern für jedermann . Ganz klar ist das das mildeste Mittel gewählt werden sollte , aber denkbar das dies manchmal einfach nötig ist um einen Angriff zu beenden . Wenn dieser beendet ist , ist klar das dann für uns das Thema erledigt ist . Aber auch auf dieses Beispiel meinter er wenn es nicht reicht das ihr euch dazwischen stellt dürft ihr nichts mehr machen . Ich könnte mir sogar vorstellen , dadurch in den Bereich der unterlassenen Hilfeleistung zu kommen . Bitte nicht falsch verstehen ich habe in meiner 11 jährigen Karriere einmal ,,Schläge" austeilen müssen und das nur weil ich direkt angegriffen wurde . Mir geht es nur darum das ich mir sicher bin , ich habe Recht und 3 !!! Polizisten sagen mir etwas anderes und meinten sogar nocht das sollten sie wissen das sie das nicht dürfen . Ich kenne das Gesetz und wenn ich denke das mit einem Schlag der rechtswidrige Angriff auf mich oder eine andere Person beendet werden kann , so ist das meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung . Wie kann man dann pasuchal sagen sie dürfen niemals nie schlagen ?? Ach im weiteren Gespräcj wurde dann eingelenkt ok wenn sie geschlagen werden dann schon...aber siehe § 32 StGB Abs . 2 da steht gegen mich oder eine andere Person abzuwenden .

Nächstes Thema Hanschellen , kurz vorweg da ich und meine Kollegen keine tragen habe ich mich nie intensiv damit beschäftigt . Fakt ist aber die Polizisten sagen wir dürfen keine Handschellen anlegen , ich doch wenn die Vorraussetzungen gegeben sind haben wir dieses Recht nach § 127 StPO Abs. 1 weil dort steht vorläufige Festnahme durch jedermann . Das Anlegen von Handschellen ist nirgends verboten und nirgends steht wie diese Festnahme aussehen soll/muss . Einer meinte sie dürfen nur jemand am Arm festhalten . Ich fragte wo steht das ? Er : im Gesetz Ich : in welchem ? Er : In den Kommentaren was auch immer er damit meint . Die andere Polizisten faselte was vom HSOG , worauf ich sagte was das mit dieser Diskussion zu tun hat , da es das hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für den Polizeivollzugsdienst ist und den Dienstablauf der hessischen Polizei regelt , also für uns vollkommen uninteressant ist ( außer wenn die Polizei etwas falsch macht !! ) Polizistin als Antwort ...tja Polizei . Der dritte im Bunde meinte es würde viele Gerichtsurteile darüber geben , ich habe eins gefunden .

Recht, Gesetz, Handschellen, Notwehr, Festnahme, nothilfe

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