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Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung

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