Hallo,

durch Krankheit habe ich seit 2022 auf dem linken Auge nur noch eine Sehkraft von 3% sowie ein eingeschränktes Sichtfeld. Der rechte Auge funktioniert tadellos. Bevor ich das Autofahren wieder begonnen habe, habe ich einen Fahrtauglichkeitstest beim Augenarzt machen lassen. Der war mit 120 Euro nicht gerade günstig. Ich habe die Fahrtauglichkeit bescheinigt bekommen, mit Ausnahme des Fahrens bei Dunkelheit.

Meine Frage: Muss dieser Test in bestimmten Abständen wiederholt werden auch wenn sich meine Sehkraft auf dem "guten Auge" NICHT verschlechtert? Mir geht es bei der Frage um verkehrs- und versicherungsrechtliche Vorschriften.

Danke schonmal!