UG gründen, Probleme mit Geschäftsführer wegen Schufa und EV?

Hallo Zusammen !

Folgende fiktive Fragestellung:

Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.

Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.

Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.

Soweit, so gut !? Nun die Fragen:

  • Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?

  • Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)

  • Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.

  • Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?

  • Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?

  • Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.

Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !

Es grüßt, Herr A.

Geschäftsführer, ev., Schufa, UG
Bei Partner einziehen trotz EV?

Hallo, ich habe eine sehr dringende Frage, versuche mich kurz zu fassen:

Ich wohne seit ca 1 Monat in meiner ersten eigenen Bude, es war von anfang an angedacht, dass mein Freund bald bei mir einzieht - auch der Vermieter wusste dass das irgednwann der Fall sein wird, das Thema habe ich bei unserem "Kennenlernen" angesprochen. Nun habe ich Anfang der Woche der Form wegen um Erlaubnis gebeten bzw. angekündigt, dass mein Freund ab dem 15. bei mir wohnen wird. Außerdem habe ich direkt um eine Anpassung der Nebenkosten gebeten.

Per Mail bekam ich zwei Tage später die Antwort, dass mein Freund eine Selbstauskunft ausfüllen soll und sie sich bezüglich der Betriebskosten in der 13 KW melden werden - das mit den Betriebskosten sehe ich als ein "Ja" bezüglich seines Einzuges, jedoch irritiert mich die Selbstauskunft.

Habe Angst dass der Vermieter den Einzug verbieten kann und wird, da mein Freund einiges an Schulden hat (die wir uns auch seine Familie momentan abbezahlen), seine alte Wohnung wegen Mietrückstand verlassen und eine EV wegen Handyschulden ablegen musste. Momentan holt er die Realschule nach und hat ein Einkommen von ca 700€ (sobald BaföG kommt, der Antrag läuft) - ich weiß, das hört sich alles total beschissen an, aber die meisten Leute urteilen bevor sie die Hintergründe kennen, das find ich sehr schade und ich habe Angst dass der Vermieter das auch macht und dadurch die Möglichkeit hat ihm den Einzug zu verbieten - dann sitzt mein Freund auf der Straße!

Im Mietvertrag stehe ich alleine als Mieterin und ich habe nicht vor das zu ändern, außerdem bürgt meine Mutter für mich.

KANN der Vermieter den Einzug meines Freundes irgendwie verbieten? Wenn ja, haben wir trotzdem irgendwelche Möglichkeiten? Lügen kommt für mich bei der Selbstauskunft nicht in Frage.

Das Thema macht mich wahnsinnig, ich wäre für schnelle Antworten sehr dankbar!

liebe Grüße und ein schönes Wochenende!!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, ev., Partnerschaft, Einzug

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