Wie vertrauenswürdig und echt hilfreich ist "Aktion Mensch"?

Ich habe mir mal diese alte Wetten dass...-Sendung angesehen. Aus dem Jahre 1996. Und die hat mich in gewisser Weise beeindruckt.

Wenn ihr euch mal kurz das Stück anseht ab 20. Minute 50 sek.

Da hält Karl-Heinz Böhm eine kurze Ansprache, die ich ziemlich bewegend finde. Offenkundig wurde in Äthiopien wirklich sehr viel und gut geholfen.

Manchmal mache ich mir ja so meine Gedanken zum Thema spenden.

Es gibt ja so viel, wo man spenden kann. Ob nun in Deutschland oder in anderen Ländern.

Aber, ich habe immer auch gewisse Zweifel und Bedenken, selbst bei denen, die sich "seriös" schimpfen. Also, eigentlich alles, was so im Fernsehen läuft. Diese ganzen Spenden-Marathons, die es da immer gegeben hat und derlei. Ich wusste nie so Recht was ich davon halten soll.

Ich fand' es halt immer schwierig, da ich ja nicht so wirklich nachprüfen kann, ob das Geld wirklich ankommt.

Daher die Fragestellung(en):

Kennt jemand Leute, die bei "Aktion Mensch" arbeiten, die vielleicht in Äthiopien damals dabei waren und bezeugen können, dass das Geld wirklich an den richtigen Stellen ankommt?

Hat sich "Aktion Mensch" vielleicht verändert im Laufe der Jahre?

Welche Aktionsbündnisse, Stiftungen oder sonstige Organisationen sind wirklich ehrlich und lassen das Geld da ankommen, wo es gebraucht wird?

https://www.youtube.com/watch?v=acL06n4dYCc

RTL, Geld, Politik, Wetten, dass..?, Armut, Entwicklungshilfe, Spende, ZDF, estg, aktion mensch
Kindergeld gesplittet und kann man die Auszahlung auf ein anderes Elternteil umschreiben?

Hallo, bin im Moment volljährig und wohnhaft bei meinem Vater. Ein Kindergeld Anspruch besteht. Nun werde ich bald meinen eigenen Hausstand haben (d. h. ich ziehe aus). Meine Eltern leben geschieden. Mein Vater weigert sich den Unterhalt zu zahlen und mir fehlen finanzielle Mittel das einzuklagen und das habe ich auch nicht vor. Nun habe ich ihn gebeten, wenigstens das Kindergeld zur Verfügung zu stellen. Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so geregelt". Meine erste Frage ziehlt daraufhin, ob er da die Wahrheit sagt. Denn laut §64 EStG kann das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt werden. Er behart hier auf einer physikalischen Trenunng der Überweisungen, also es würden ihm 96 Euro und meiner Mutter 96 Euro überwiesen werden. Meine zweite Frage ist: Meine Mutter wird einen höheren Bar Unterhalt, als mein Vater, leisten und deshalb hat sie einen Anspruch auf das Kindergeld, sobald ich ausgezogen bin. Kann Sie einen Antrag von sich aus stellen um das Kindergeld vollständig zu erhalten? Bedarf es da einer Zustimmung durch meinen Vater? (Sein Anspruch ist ja dann verfallen, die Familienkasse soll durch deb Antrag meiner Mutter gleichzeitig darüber informiert werden, das meine Mutter berechtigt ist und die Berechtigung meines Vaters verfallen ist.)Bei allen genannten Situationen ist grundsätzlich von einem destruktiven Verhalten meines Vaters auszugehen, Kompromisse und der gleichen werden, lt. eigener Aussage, nicht in Betrachtung gezogen werden.

Auszug, Kindergeld, estg, Kindergeldanspruch, Ausbildung und Studium
Finanzamt fordert Nachweis und Belege - Was wenn ich diese nicht erbringen kann?

Ich habe wie so viele meine Einkommenssteuererklärung 2015 gemacht, da man als Student ja Vorteile draus Ziehen kann. Das ganze habe ich über studensteuererklärung.de gegen Bezahlung gemacht, da einem dort vieles vorgeschlagen wurde. Dabei habe ich unter anderen wie empfohlen Fahrten zur Bibliothek meiner Universität sowie Lerngemeinschaften angebeben. Außerdem auch wie empfohlen Fahrten zu meinem Praktikumsbetrieb, wobei dieser 300km entfernt war und ich 10 Fahrten insgesamt dorthin hatte (mit Zug und teilweise mit Auto). Weiterhin habe ich Telefonkosten angegeben. Nun habe ich eine Antwort vom Finanzamt bekommen. Ich soll sämtliches Nachweisen bzw. jeweils eine Aufstellung meiner Fahrten abgeben.

Ich weiß nicht mehr genau an welchem Tag ich zb. in die Unibibliothek gefahren bin. Dies war an unterschiedlichen Wochentagen, daher hatte ich 1 Tag pro Woche angegeben. Wollen die jetzt ganz genaue Daten der Tage haben ? Was ist, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringen kann ? Bei meinem Praktikum soll ich zb. neben der Aufstellung der Fahrten auch eine Bescheinigung vom Praktikumsgeber vorlegen : Ist damit der allgemeine Praktikumsnachweis gefragt oder die Bescheinigung meiner Fahrten vom Arbeitgeber??? Letzteres wäre ja wirklich ne Tour...

Neben der Fragen ist meine Hauptfrage eigentlich diese: Was passiert, wenn ich bestimmte Nachweise nicht erbringe? Werden diese Sachen dann einfach nicht berücksichtigt? Oder kann es sein, dass sie mir dann wegen vermeintlicher Falschangabe Betrugsversuche unterstellen?? Wie gesagt, ich habe keine falschen Angaben gemacht, es ist für mich nur sehr schwierig, teilweise Fahrten zu rekonstruieren oder einen Nachweis vorzulegen.

Eine Weitere Frage wäre folgende : in einem Semester habe nicht ich den Semesterbeitrag überwiesen, sondern meine Mutter (da eine Frist eingehalten werden musste und ich nicht genug Geld auf dem Konto hatte). Kann dies trotzdem Steuerlich von mir angesetzt werden oder geht das nicht, da das Geld nicht von meinem Konto, jedoch aber in meinem Auftrag überwiesen wurde (wie kann ich das nachweisen?). Vielen Dank schonmal

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Student, estg

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