Sanktion bei ALG 1 Eingliederungsvereinbarung?

Hallo,
Ich beziehe seit diesem Monat ALG1 und habe zuvor eine Ausbildung in der Pflege gemacht welche ich jedoch im 3 Jahr beendet habe da dieser Beruf auf Dauer nicht meinen Vorstellungen entspricht ( Für die Jahre - kurze Zeit ok ) Im Feb 2019 möchte ich mein Abitur machen und mich beruflich umorientieren.  Nun hatte ich vor einem Monat mein Erstgespräch mit meiner Sachbearbeiterin und das nächste Folgt jetzt. Dort habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Ich soll mich 8 mal pro Monat bewerben in der Pflege oder der Gastronomie. Mein Problem ist das der Stellenmarkt hier so gering ist das ich es auf Dauer nicht hinbekommen werde und die Sanktionen fürchte. Primäre möchte ich natürlich in die Pflege und habe mich nun dort auch überall beworben Bzw. es läuft momentan noch. In der Egv steht zudem das ich mich nach Erhalt von vermittlungsvorschlägen binnen 3 Tage dort bewerben soll. Muss ich das machen wenn dort keine Rechtsfolgebelehrung steht ? Zudem möchte mich meine Sachbearbeiterin unbedingt in die Gastronomie stecken und schickt mir nur VV dieses Bereiches ( Dort habe ich nur 2 Monate Erfahrung und kann es mir absolut nicht vorstellen nochmal dort zu arbeiten ) Und in der Egv steht ebenfalls nichts von Sanktionen.

Also Frage 1 : Was ist mit Sanktion bei nicht genug Bewerbungen ( der Stellenmarkt ist einfach zu klein habe es meiner Sb auch schon im Erstgespräch so gesagt )
Frage 2 : Muss ich dieser vv,s annehmen als Tellerwäscher ohne Rechtsfolgebelehrung?

Danke für die Antworten

ALG I, Arbeitsagentur, Eingliederungsvereinbarung, EGV, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

arbeitslos, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV, Jobcenter, EGV
Drohung des Jobcenters mit Integrationsbegleiter :'( (sind die noch ganz dicht!)?

Hallo, ihr mitLeidenden,

ich habe auch gerade ein grosses Problem. Es ist ja nicht so, das ich nicht arbeiten will, aber, ich habe eine Arbeit auf steuerfreier Basis mit Zuschuss von ALG 2. Nun habe ich mir auch mal die Mühe gemacht, das SGB durch zusehen und zu lesen. Erschreckend ist, wie das Jobcenter seine Aufgabe in diesem Bereich NICHT verstanden hat und das alle Sachbearbeiter keinen § aus dem SGB auswendig kennen, der die Grundrechte des Menschen betrifft!

Wisst ihr, die AUFGABE des gesamten SGB steht in SGB 1, § 1, das ein menschenwürdiges Dasein gesichert werden soll.

Jetzt will man mir eine EGV unterjubeln will, jetzt in diesem Monat. Ich soll bis spätestens zum 15.08.2014 unterschreiben. Nun kommt die folgende Drohung:

Es wird unter Ziele geschrieben: "BEENDIGUNG DER HILFEBEDÜRFTIGKEIT durch die Heranführung an eine Erwerbstätigkeit / Integration in den Arbeitsmarkt - Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung im September 2014 - Alternativ: Teilnahme an der Maßnahme zur Eingliederung "Integrationsbegleiter" ab September/Oktober 2014".

Weiterhin heisst es, sollte ich die sv Arbeit nicht bekommen, drohen sie mir mit dem 2. Punkt ... wohl gemerkt, gegen meinen Willen!

Ich habe gelesen, ein menschenwürdiges Dasein soll gesichert werden ... Ich habe eine steuerfreie Arbeit und habe bislang nur Absagen in Bezug auf sv Arbeit (irgend wann kann ich auch da nicht mehr)! Sollte die steuerfreie Arbeit nicht genügen?

Ich weiss jetzt nicht, wie ich weiter vorgehen soll? Ich habe vor, die Staatsanwaltschaft direkt anzuschreiben, weil es nach StGB 240 eine Nötigung darstellt; ja, sogar der Versuch ist strafbar und diese Erzwingung einer Unterschrift ist ein Versuch mit einem besonders schweren Fall.

(ich denke da, dass das Jobcenter interessiert ist, meine Leistung einzustellen) ... - ich solle doch die Hilfebedürftigkeit beenden -

Ich fühle mich eher wie als ein Gefangener, statt als ein freier Mensch. Jobcenter könnte heissen: Justice Over Body Center oder so (Scherzalarm)!

Nun, ich freue mich auf eine ernste Antwort - was ich machen soll ... Gott segne euch alle.

Euer Steffen.

Jobcenter, EGV

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