Sanktion bei ALG 1 Eingliederungsvereinbarung?

Hallo,
Ich beziehe seit diesem Monat ALG1 und habe zuvor eine Ausbildung in der Pflege gemacht welche ich jedoch im 3 Jahr beendet habe da dieser Beruf auf Dauer nicht meinen Vorstellungen entspricht ( Für die Jahre - kurze Zeit ok ) Im Feb 2019 möchte ich mein Abitur machen und mich beruflich umorientieren.  Nun hatte ich vor einem Monat mein Erstgespräch mit meiner Sachbearbeiterin und das nächste Folgt jetzt. Dort habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Ich soll mich 8 mal pro Monat bewerben in der Pflege oder der Gastronomie. Mein Problem ist das der Stellenmarkt hier so gering ist das ich es auf Dauer nicht hinbekommen werde und die Sanktionen fürchte. Primäre möchte ich natürlich in die Pflege und habe mich nun dort auch überall beworben Bzw. es läuft momentan noch. In der Egv steht zudem das ich mich nach Erhalt von vermittlungsvorschlägen binnen 3 Tage dort bewerben soll. Muss ich das machen wenn dort keine Rechtsfolgebelehrung steht ? Zudem möchte mich meine Sachbearbeiterin unbedingt in die Gastronomie stecken und schickt mir nur VV dieses Bereiches ( Dort habe ich nur 2 Monate Erfahrung und kann es mir absolut nicht vorstellen nochmal dort zu arbeiten ) Und in der Egv steht ebenfalls nichts von Sanktionen.

Also Frage 1 : Was ist mit Sanktion bei nicht genug Bewerbungen ( der Stellenmarkt ist einfach zu klein habe es meiner Sb auch schon im Erstgespräch so gesagt )
Frage 2 : Muss ich dieser vv,s annehmen als Tellerwäscher ohne Rechtsfolgebelehrung?

Danke für die Antworten

ALG I, Arbeitsagentur, Eingliederungsvereinbarung, EGV, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

arbeitslos, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV, Jobcenter, EGV