Haus Kredit mit 4 Personen?

Hallo, ich würde gerne wissen, wie der Kauf eines Hauses genau funktioniert. Ich werde bald meine Ausbildung abschließen und gleich fest bei Lufthansa eingestellt. Mein Gehalt wird auch einigermaßen gut ausfallen. Meine Geschwister(20 und 24 Jahre) arbeiten ebenfalls und haben auch einen Festvertrag. Sie bekommen einen Durchschnittsgehalt. Wir würden gerne zusammen ein Haus kaufen, in dem auch meine Tante wohnen würde. Also ein Zweifamilienhaus. Preislich etwa +/-600k Euro.

Ich, meine zwei Geschwister und meine Tante würden das Haus dann gemeinsam abbezahlen. Jeder von uns hat wie gesagt einen festen Job und keine Schufa Probleme oder sonstige Schulden. Meine Tante würde ca. 1/3 (kommt aber auf das Haus/Größe etc. an) zahlen und meine Geschwister und ich dann die restlichen 2/3(da wir den größeren Wohnraum bekommen würden). Also im Monat insgesamt um die 3000 Euro inkl. Nebenkosten etc. aufgeteilt.

Ob wir alle 4 als Eigentümer im Vertrag stehen oder doch nur 2, wäre für uns zweitrangig. Wir haben alle ein gutes Verhältnis zueinander und mit der Bezahlung wird es keine Probleme geben. Das wichtigere wäre nur, ob wir überhaupt einen Kredit bekommen würden mit unserer Situation. Welche Voraussetzungen sind denn nötig, um einen Kredit zu bekommen? Haben wir bessere Chancen, wenn wir zu viert gemeinsam das Haus kaufen oder macht das keinen Unterschied, ob 2 oder 4 Personen? Gibt es überhaupt solche Gemeinschaftskredite, wenn ja, gibt es ein Limit, wie viele Personen da drin stehen dürfen? Was würdet ihr empfehlen, wie es am besten wäre?

Kredit, Haus, Finanzen, Geld, Bank, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Doppelhaus
Brandschutzwand Doppelhaushälfte Anbau

Hallo,

ich und mein Bruder haben ein Grundstüch geerbt auf diesem wir beide bauen möchten. Also mein Bruder möchte das bestehende Haus renovieren und wir möchten die angrenzende Scheune abreißen und hier eine Doppelhaushälfte anbauen.

Wir haben jetzt das Problem das jeder was anderes wegen der Brandschutzwand erzählt und sich hier wohl auch seit 2010 was geändert hat. Das Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg. Unser Architekt meint hier reicht eine Brandwand für beide, aber ob dies wirklich richtig ist wissen wir nichts. Da eine andere Aussage von Ihm auch schonmal falsch war......

Das bestehende Haus hat eine eigene Wand an der Grundstückgrenze diese ist aber nicht Brandschutzsicher. Unser Doppelhauswand würden wir Brandschutzsicher an der Grenze hochziehen.

Die Frage ist jetzt hier reicht eine Brandschutzwand für beide Haushälften aus? Braucht jeder eine eigene Brandschutzwand und müsste somit mein Bruder auch die Hauswand Brandsicher gestalten? Wie vom Landratsamt vorgeschlagen kann man wohl eine Baulast für die Hälfte unsere Brandschutzwand für mein Bruder eintragen die dann für mein Bruder mit gilt? Unsere Wand ist 37,5 dick. Wobei die Sache mit der Baulast auch nicht einfach ist, wär trägt hier die Kosten der Baulast Eintragung im Grundbuch und wie schätzt man die Grundstückswertminderung durch die Baulast ein diese man dann ja wieder durch Geldzahlung ausgleichen müsste.....? Da das Grundstück gegenüber der Bank und der Kreditbeleihung an Wert verliert?

Könnt ihr mir bitte hier weiterhelfen, weil wir langsam nicht mehr weiter wissen und vermeiden wollen das die Grenze jetzt dazwischen falsch vermessen wird und wir eine falsche Baugenehmigung einreichen.

Vielen Dank

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Brandschutz, Doppelhaus
Nachbar baut höher als Bebauungsplan zuläßt

Bundesland: Baden-Württemberg Die Baulücke neben uns wird vermutlich bebaut. Wir bekamen einen Brief von unserer Stadt "Prüfung der Befreibarkeit Pultdach statt Satteldach". Jetzt haben wir 4 Wochen Zeit evtl. Einwände zu erheben. Wir haben die Baupläne auf der Stadt eingesehen und stellten dabei zwei Dinge fest: a) Das geplante Haus hat 2 Vollgeschosse obwohl im Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss erlaubt sind. b) Der Antrag lautet auf ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung. De facto aber ist es ein Doppelhaus (150 qm + 100 qm). Uns wäre ein Nachbarhaus mit Pultdach grundsätzlich egal. Aber die reine Größe des Doppelhauses/Haus mit Einliegerwohnung gefällt uns nicht. Hier meine Fragen: 1. Falls wir dem Pultdach zustimmen, stimmen wir dann auch automatisch dem ganzen Bauplan zu (inklusive zu großes Dachgeschoss)? 2. Gibt es baurechtlich oder steuerrechtlich einen Unterschied zwischen Doppelhaus bzw. Wohnhaus mit Einliegerwohnung? D.h. was spricht für ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung? 3. Kann der Bauherr zwei Vollgeschosse bauen, obwohl es gegen den Bebauungsplan verstößt? Bedarf es da eines besonderen Genehmigungsverfahrens indem die Nachbarn einbezogen sind? Oder reicht es aus, wenn der Bauherr eine Art Gebühr zahlt, weil man gegen die Bauvorschriften handelt? Über kompetente Antworten auf unsere Fragen würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Doppelhaus

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