Müssen wir unseren Hund den ehem. Besitzern zurück geben?

Guten Tag, 

nachdem ich heute eine Auseinandersetzung mit dem ehem. Besitzer des Hundes meiner Freundin hatte, möchte ich zunächst die Vorgeschichte klären die sich aus der Auseinandersetzung heraus gestellt hat.

Der Hund wurde damals von den ehem. Besitzern erworben und lebte nach seinen Angaben 3 - 4 Jahre bei ihnen. Als sie dann auf der Suche nach einem Haus waren und die ehem. Besitzer auch ein Kind bekamen, waren sie mit dem Hund überfordert und gaben den Hund an den Schwiegervater. Dieser ist jedoch relativ alt und wusste auch nichts mit dem Hund anzufangen und schenkte ihn meiner Freundin. (der ehem. Besitzer wusste davon, sonst hätte er den Hund ja am gleichen Tag noch abgeholt?) Der Hund lebt nun seit eineinhalb Jahren bei meiner Freundin und wird sehr gut behandelt. Als der ehem. Besitzer dann angeblich von Nachbarn erfahren hat, dass wir den Hund schlecht behandeln und wir ihn angeblich weggeben möchten, ist er wütend zu meiner Freundin und wollte den Hund zurück ! Nach eineinhalb Jahren ! Das doofe ist, dass wir die Papiere wie auch den Impfausweis nie erhalten haben, weil die ehem. Besitzer diese anscheinend verloren hatten. Nach mehrmaliger Bitte die Papiere bitte auszuhändigen, haben wir diese nie erhalten und waren es bald Leid weiter nach zu fragen.

Meine Frage ist jetzt ob wir den Hund direkt abgeben müssen wenn der ehem. Besitzer es verlangt ? Immerhin wurde er uns geschenkt und wir können uns nicht vorstellen ihn nach eineinhalb Jahren weg zu geben! Er droht mit Polizei und damit die Papiere des Hundes zu haben (plötzlich haben sie die Papiere). Es gibt genug Zeugen die bestätigen können, dass der Hund in dem Besitz meiner Freundin war/ist. Wie sollen wir uns verhalten ? 

Recht, Tierrechte, Besitzrecht
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