Die ursprüngliche Eigentümerin (Freundin meines Bruders) hat die Katze bei ihrem Auszug aus unserem  Elternhaus, wo sie einige Zeit mit meinem Bruder lebte, nicht mitgenommen, sondern bei meinen Eltern und mir gelassen. Die Mitz hat nun bereits zwei Jahre bei uns gewohnt. In dieser Zeit hat die Katze immer bei mir ihre Zeit verbracht und wir sind ein Herz und eine Seele geworden. Nun bin ich ebenfalls ausgezogen und habe die Katze mitgenommen. Man spürt richtig, wie unglaublich wohl sich die Mitz hier bei mir fühlt.
Nun fordert die Eigentümerin (sie hat die Katze vor Jahren von ihrem Ex-Freund geschenkt bekommen) die Katze zurück. Hat sie nach all der Zeit noch ein Besitzrecht an dem Tier? Sie hat niemals für Futter und Unterhalt gezahlt. Hat sie dadurch vielleicht ihr Recht an der Mitz verwirkt?
Wie kann ich im Sinne des Wohls der Katze dafür argumentieren, dass die Mitz bei mir bleiben darf?