Vereinsgelände unerlaubt betreten?

Mit meiner Partnerin betrat ich nach Besuch der Segel-Vereinsgaststätte (jedem erlaubt) das eigentliche Anlegergelände (Fremden nicht erlaubt), um bei der Hitze einmal kurz die Füße ins Flusswasser abkühlend hängen zu lassen.

Ein Vereinsmitglied auf prominentem erstem Liegeplatz (i Ggs zu anderen ohne Namen auf der Liegeplatztafel, also vermutlich eine wichtige Person) pfiff uns an, "ob wir es toll fänden, wenn jemand durch unser Wohnzimmer ginge?"

Da ich das Verbotsschild gesehen und missachtet hatte, blieb ich natürlich defensiv, da er ja auch recht haben konnte. Ich sagte, ok, dann gehen wir halt wieder. Ohne dass er uns sehen konnte, hielten wir unsere Füße an anderer Stelle dann trotzdem noch ins Wasser.

Wie seht Ihr das? Ich kann den Mann insoweit verstehen, sofort loszuschlagen, da wir ja auch Leute hätten sein können, die zwecks eines späteren Einbruchs auf einem Boot alles von der Nähe hätten anschauen können. Das ist heute nicht ganz wegzuleugnen. Andererseits: Was ist mit Freunden, die ein Liegeplatzinhaber dort erwartet? Wie hätten die sich anmelden müssen? Möglicherweise über Abholung vom Eingang?

Wenn wir mal die Stege mit einem Hausflur gleichsetzen, wäre ja auch in manchen Häusern, obwohl Gemeinschaftseigentum, das Betreten durch Fremde durchaus möglich.

Habt Ihr Kommentare dazu? Vielleicht ja auch eigentumsrechtlicher Art? Rein rechtlich ist es natürlich irrelevant, dass man heutzutage in Städten kaum noch an den Fluss herankommt, da Grundstücke den Zugang versperren. Aber dieser verbotene Zugang war eben mein Ziel.

Verein, Recht, Besitzrecht
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