Die Situation: Ich bin Rentnerin, beziehe eine kleine Rente und wohne in meinem Haus. In diesem bewohnt mein Sohn zwei Räume (im Keller). Küche und Bad, bzw. Gäste-WC nutzen wir gemeinsam. Nun hat der Sohn im Juli diesen Jahres eine 2jährige Umschulung begonnen. Diese Umschulung wird durch das Jobcenter finanziert und liegt etwa in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Die ganze Zeit in der mein Sohn gearbeitet hat, hat er mich finanziell unterstützt und somit seine laufenden Kosten beglichen. Nun möchte er einen Antrag auf Wohngeld stellen. Oder ist es besser eine Art Kostenrechnung aufzumachen? Kann er damit auch Wohngeld beantragen oder geht das nur mit dem Mietvertrag?

Und was bedeutet das für mich, bezogen auf meine Steuererklärung?