Hallöchen,
man kann ja grundsätzlich ab 16 ausziehen, mit Einverständnis der Eltern.
Dabei ist jetzt meine Frage, inwiefern es mir dann möglich wäre, Wohngeld zu beantragen.
In Prinzip bin ich nicht berechtigt BAB oder Bafög zu beziehen, das würde ja einen Wohngeldanspruch ausschließen aber da ich den nicht habe, das wäre ja ein Ausschlussgrund der aber nicht vorliegt dann.
Wenn ich mit der Zustimmung meiner Eltern nen Mietvertrag abschließen bin ich ja Mieter im Sinne § 1 WoGG.
Einen generellen Ausschluss von Minderjährigen könnte ich im WoGG nicht finden.
Natürlich ist mir klar dass das alles eng wird, deswegen möchte ich das vorher eben gut durchrechnen um das dann auf nee vernünftigen Basis mit meinen Eltern zu klären.
Danke dir eure Einschätzung und viele Grüße