Wohngeld als Minderjähriger mit eigener Wohnung?

6 Antworten

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Wohngeld gibt es nur, wenn man ein Einkommen auf Höhe von mindestens 80% des sog. Sozialhilfeniveaus hat.

Bestimmte Einkommensarten sind für den Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

ByteMaster42 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 09:37

Ist Unterhalt denn ausgeschlossen?

DasOrakel  05.09.2024, 09:41
@ByteMaster42

Unterhalt ist kein Einkommen in dem Sinne und vor allem nicht Deines, bevor Du nicht volljährig bist.

Ohne Einkommen kein Auszug :)

Auch in einer schulischen Ausbildung kann Anspruch auf Bafög - bestehen, dann würdest Du eh von Wohngeld ausgeschlossen sein, auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern gar kein Bafög - bekommen würdest.

Dann hättest Du aber zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem musst Du selber und nicht deine Eltern Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und als minderjähriges Kind kannst Du selber dies noch nicht erfüllen, weil Du keinen Mietvertrag abschließen kannst.

Dazu wäre auch noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, dass müsste so hoch sein, dass Du die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst.

Dann müsstest Du min.noch 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von derzeit 563 Euro = um die 450 Euro zur Verfügung haben.

Minderjährigkeit schließt Wohngeld nicht aus, jedoch ein womöglich doch bestehender grundsätzlicher Anspruch auf Bafög.

Auch mit 16 kannst du einen BAB oder BAföG Anspruch haben. Zudem brauchst du für Wohngeld ein Einkommen.


ByteMaster42 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 09:36

Joa, den hab ich aber nicht bei allgemeiner Schulbildung an einem Gymnasium wie ich sie gerade absolviere.

Ich würde halt dann Unterhalt kriegen, zählt das nicht als Einkommen neben einem kleinen Nebenjob?

TinaPauli  05.09.2024, 10:43
@Jurafuchs

Natürlich gehört Unterhalt zum wohngeldrechtlichen Einkommen

Bis 25 sind deine Eltern für dich verantwortlich