Wohngeld als Minderjähriger mit eigener Wohnung?
Hallöchen,
man kann ja grundsätzlich ab 16 ausziehen, mit Einverständnis der Eltern.
Dabei ist jetzt meine Frage, inwiefern es mir dann möglich wäre, Wohngeld zu beantragen.
In Prinzip bin ich nicht berechtigt BAB oder Bafög zu beziehen, das würde ja einen Wohngeldanspruch ausschließen aber da ich den nicht habe, das wäre ja ein Ausschlussgrund der aber nicht vorliegt dann.
Wenn ich mit der Zustimmung meiner Eltern nen Mietvertrag abschließen bin ich ja Mieter im Sinne § 1 WoGG.
Einen generellen Ausschluss von Minderjährigen könnte ich im WoGG nicht finden.
Natürlich ist mir klar dass das alles eng wird, deswegen möchte ich das vorher eben gut durchrechnen um das dann auf nee vernünftigen Basis mit meinen Eltern zu klären.
Danke dir eure Einschätzung und viele Grüße
6 Antworten
Wohngeld gibt es nur, wenn man ein Einkommen auf Höhe von mindestens 80% des sog. Sozialhilfeniveaus hat.
Bestimmte Einkommensarten sind für den Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Unterhalt ist kein Einkommen in dem Sinne und vor allem nicht Deines, bevor Du nicht volljährig bist.
Ohne Einkommen kein Auszug :)
Auch in einer schulischen Ausbildung kann Anspruch auf Bafög - bestehen, dann würdest Du eh von Wohngeld ausgeschlossen sein, auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern gar kein Bafög - bekommen würdest.
Dann hättest Du aber zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - und auch dann wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.
Außerdem musst Du selber und nicht deine Eltern Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und als minderjähriges Kind kannst Du selber dies noch nicht erfüllen, weil Du keinen Mietvertrag abschließen kannst.
Dazu wäre auch noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, dass müsste so hoch sein, dass Du die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst.
Dann müsstest Du min.noch 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von derzeit 563 Euro = um die 450 Euro zur Verfügung haben.
Minderjährigkeit schließt Wohngeld nicht aus, jedoch ein womöglich doch bestehender grundsätzlicher Anspruch auf Bafög.
Auch mit 16 kannst du einen BAB oder BAföG Anspruch haben. Zudem brauchst du für Wohngeld ein Einkommen.
Joa, den hab ich aber nicht bei allgemeiner Schulbildung an einem Gymnasium wie ich sie gerade absolviere.
Ich würde halt dann Unterhalt kriegen, zählt das nicht als Einkommen neben einem kleinen Nebenjob?
Bis 25 sind deine Eltern für dich verantwortlich
Ist Unterhalt denn ausgeschlossen?