Wohngeld: Mindesteinkommen?

Hallo,

ich befinde mich aktuell im Begtiff, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wobei ich aktuell ein Masterstudium absolviere. Hierbei ist wichtig, dass aufgrund eines Wechsels im Master kein Anspruch auf Bafög mehr besteht. Daher bin ich auf die Option aufmerksam geworden, Wohngeld zu beantragen. Nun gibt es hierbei nach einiger Recherche zu diesem Thema Probleme / für mich offene Fragen..

Zunächst bin ich im Internet auf unterschiedliche Antworten auf die Frage gestoßen, ob nur für einen Hauptwohnsitz Wohngeld beantragt werden kann. Die Mehrheitsmeinung ist jedoch, dass dies eben lediglich für einen Hauptwohnsitz möglich ist. Da mein WG-Zimmer aktuell als Nebenwohnung gemeldet ist, müsste ich dieses folglich als Hauptwohnung anmelden. Ist dies plausibel oder könnte die "kurzfristige" Änderung vom Amt negativ ausgelegt werden?

Außerdem muss für die Bewilligung von Wohngeld ja ein gewisses Mindesteinkommen vorliegen. Dieses beträgt (für Alleinerziehende, ledige Personen) aktuell 502 Euro, zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ist bei mir gegeben, da ich diese selbst zahle) und der Warmmiete. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich im Monat allerdings lediglich 400 Euro und erhalte auch sonst keinerlei Geld von anderen Stellen. Mit diesen 400 Euro wäre es mir ohne Weiteres möglich, meinen Lebensunterhalt zu decken, aber die Wohngeldstelle wird das vermutlich anders sehen.. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Regelung "zu umgehen"?

Vielen Dank im Voraus!

Sozialleistungen, Wohngeld, Wohngeldantrag
Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

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