Steht mir wohngeld zu?

3 Antworten

Was musst Du denn an Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, wie hoch ist dein Brutto, ist das deine Erstausbildung und zählt diese als betrieblich oder schulisch und wie alt ist dein Kind ?

Für das Wohngeld ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, dass liegt bei min. 80 % des Bedarfs mit Bürgergeld vom Jobcenter.

Deshalb auch die Fragen !

Würde dein Kind noch keine 6 Jahre alt sein, dann läge der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit 318 €, ab 6 - 13 dann bei 348 € und deiner bei 502 € und dazu noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf, bei einem Kind unter 7 Jahren wären das 36 % von deinem Regelbedarf, ab 7 und unter 18 wären es dann nur noch 12 % deines Regelbedarfs.

Dazu kommt dann min. noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und von dieser Summe musst Du min. 80 % erreichen, dann könnte Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, dann kannst Du dir auch noch einen für Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit suchen und dazu auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag, darin findest Du Beispiele und alles sehr gut erklärt.

Wenn das nichts würde, also weder Wohngeld noch Kinderzuschlag, dann bleibt nur noch Bürgergeld vom Jobcenter, auch hierfür findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.

Es gibt kostenlose Wohngeldrechner im Netz. Wohngeld wird vom Bruttoeinkommen berechnet. Kinderzuschlag kannst du auch beantragen, Antrag stellen lohnt sich immer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Um das zu beurteilen musst du einen Wohngeldantrag bei deinem zuständigen Sozialamt stellen.