Ist meine Mitbewohnerin "normal"?

Hallo ihr Lieben!

Wir (ich 22, mein Mitbewohner 26) haben eine neue Mitbewohnerin. ich war sehr begeistert von ihm während der Castingrunde. Jetzt wohnt die Gute schon zwei Monate hier und legt ein Verhalten an den Tag was ich so nicht kenne:

  • Die Waschmaschine steht in meinem Badezimmer, folglich muss sie immer wieder durch mein Zimmer, um zu waschen, dabei nimmt sie hin und wieder auch etwas aus meinem Zimmer mit, Bsp eine Zeitung ohne zu fragen. Gestern erhielt ich eine SMS von wegen, dass sie einen Teppich von mir gewaschen hätte, da es in der Waschmaschine noch Platz gehabt hätte und das er jetzt kaputt sei. WIE KOMMT DIE AUF DIE IDEE EINFACH MEINEN TEPPICH ZU WASCHEN?! Dann ging ihr anscheindn gestern noch unser Staubsauger kaputt. Muss sie dafür aufkommen?

  • Wir haben einen Fahrradabstellraum unten hinterm Haus. Neulich hang an der Haustüre ein Zettel, dass ein Fahrradkorb fehle. Ich erzählte das meinen Mitbewohnern und auf einmal meine Mitbewohnerin, dass sie den Korb genommen hätte, weil er da so rumgestanden hätte... und anstatt den gleich wieder zurückzubringen, fährt sie mit dem noch gemütlich ins Freibad. Aja. Gehts noch?!

  • Kaum war sie eingezogen hat sie unsere komplette Küche umgeräumt... Sie war nicht mal ein Tag drin.

  • Als es nachts mal so heiß war, hab ich meine Zimmertüre offen gehalten... um 2 Uhr nachts stand Madame im Zimmer und berichtete mir von ihrem Abend und hat mich damit aufgeweckt..

IST DAS NORMAL?!

wohnen, Mietwohnung, WG, mitbewohner
Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung

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