Hallo, folgender hypothetischer Sachverhalt:
Eine Kommune ist für den Winterdienst zuständig. Um Geld zu sparen, haben die Mitarbeiter keinen im Voraus geplanten Rufbereitschaftsdienst, schließlich kann man ja Mitarbeiter auch kurzfristig in Bereitschaft versetzen.
Nun meine Frage: Gibt es eine rechtliche Regelung, die die Vorlaufszeit für den Rufbereitschaftsdienst regelt?
Oder kann der Arbeitgeber z.B. am Freitag sagen: "Am Wochenende soll es ja schneien, ich versetze Sie jetzt bis Montag in Bereitschaft". Wäre so etwas überhaupt zulässig? Schließlich kann der Mitarbeiter ja sein Wochenende schon anderweitig verplant haben. Und zu argumentieren, dass man im Winter ja prinzipiell mit Einsätzen rechnen müsste, kann ja nicht die Folge haben, dass man ständig rechnen muss, in Bereitschaft versetzt zu werden, d.h. im Winter nie was an den Wochenenden was vorhaben zu dürfen. Das wäre ja dann de facto schon ein Bereitschaftsdienst, der dann auch vergütet werden müsste.