Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?
Hallo, der Vater meines Kindes (11 Jahre ) wurde von der Stadt aufgefordert, zukünftig die Hälfte der Miete für mein Kind und mich zu bezahlen (Unsere Warmmiete beträgt 720 Euro ohne Strom). Ich bin allein erziehend, mein Kind wohnt bei mir, und ist nur 2-3 Tage im Monat beim Vater. Bisher hat er monatlich 230 Euro Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt - er arbeitet nur 20-25 Std pro Woche und verdient 850 Euro netto-, konnte daher nie mehr Unterhalt zahlen als den Mindestbetrag- und das Sozialamt bzw. Jobcenter hat die kompletten Mietkosten für mein Kind und mich immer übernommen. Ich selbst arbeite in Teilzeit, und bekomme ergänzend Hartz 4.
Nun soll der Vater meines Kindes zukünftig ca.650 Euro an mich zahlen: Unterhalt + die komplette Miete für das Kind.
Er hat in den gesamten 11 Jahren immer nur den Mindestunterhalt gezahlt , genau den Betrag, den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss geleistet hätte. Bisher wurde das vom Jobcenter so akzeptiert -doch jetzt offenbar nicht mehr.
Ist es so üblich, dass der Kindsvater anteilig an den Kosten für die Miete der Mutter und des Kindes bezahlen muss ab dem 12. Lebensjahr des Kindes? Oder gibt es ein neues Gesetz, das diese Regelung vorsieht?