Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?

Hallo zusammen,

bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:

Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).

Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.

Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???

1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.

2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?

Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:

3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.

Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?

Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?

Ist das dann eine normale Berufsausbildung?

etc....

Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

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Medizinstudium nach abgeschlossener Ausbildung MTLA?

Ich mache dezeit eine Ausbildung zum MTLA (Medizinisch Technischer Laborassistent).
Ich habe bis zu meinen Prüfungen noch 2,5 Jahren und meine Noten sind bis jett relativ gut.

Ich möchte nach dieser Fachausbildung ein Medizinstudium anfangen. Ich besitze nur die Mittlere Reife. Wenn ich die Ausbildung erfolgreich abschließe mit 1,0, darf man dann an der Uni für Medizin studieren oder muss trotzdem eine 2 jährige Erfahrung in diesen Beruf erfolgen? Wie hoch stehen die Chancen ohne Berufsefahrung Medizin zu stuieren?

Was wäre, wenn ich die Ausbildug mit 1,3 abschließe? Kann es passieren, dass ich in ein Wartesemester rutsche?

Es ist eine Ausbildung immedizinischen Bereich und die Weiterbilldungsmöglichkeiten sind ja unter anderem Medizin.

Was ist denn der Unterschied zwischen einem 1,0 im Abitur und einem 1,3 in einer medizinishen Ausbidung, wenn man Einblicke in Praktikas bekommt. Zum einen gibt es das Krankenhaus Pfegepraktikum und zum anderen muss man viel mit Patientenmaterial arbeiten.

Meine Ausbildung ist zwar nur eine schulische Ausbildung, jedoch gilt seit 2019 das Thema, dass es in dieser Ausbildung nun eine Ausbildungsvergütung gibt.

Jedoch geht es nicht um den Gehalt, sondern, dass wir in den Ferien arbeiten müssen und auch dort schon viel Erfarung sammeln können.

Es würde mich interessieren.

Bitte verzeiht mir, wenn Rechtschreibfehler vorhanden ist.

MFG Stefan

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Nach CTA Ausbildung FOS Form B?

Guten Tag,

wie der Überschrift zu entnehmen ist, würde ich gerne nach meiner CTA Ausbildung die Form B einer FOS besuchen und den Abschluss dort erlangen, halt in einem Jahr, anstatt in zwei.

Ich hab mich an einer Schule beworben mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung, dabei habe ich eine absage bekommen und folgende Aussage "Dieser Beruf ist aufgrund seines Berufsprofils dem Schwerpunkt chemisch/physikalische Technik zuzuordnen.", obwohl die Leistung stimmt.

Danach habe ich dort angerufen und gesagt, dass es nicht unter den Anforderungen für die Aufnahme in die Form B stand und ich diese erfülle, dazu sagte ich noch, dass es nicht abhängig sei von der Berufsausbildung, welchen Schwerpunkt man hat, darauf wurde mir wieder gesagt, dass es Abhängig sei (wie oben in dick markiert).

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Auf deren Website steht folgendes:
Berufsausbildung, nachgewiesen durch:

  • Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
  • einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
  • mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf anstelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung.

und auf der Seite des Hessischen Kulturministerium steht:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/berufliche-schulen/fachoberschule

Die Aufnahme in die Organisationsform B setzt – neben den Aufnahmevoraussetzungen wie bei Organisationsform A – Folgendes voraus: Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf.

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Dabei erfülle ich alle Voraussetzungen usw., stimmt es, dass ich folglich nicht mein FOS B Form Abschluss in Wirtschaft und Verwaltung absolvieren kann, dafür aber nur in der chemisch/physikalische Technik ?

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