Heisswasser ausgefallen - Reparaturfrist?

Hallo liebe Community,

wer kann mir hier was Konkretes sagen, da ich nur widersprüchliche Infos ergoogeln konnte.

Also: Gestern um 16 Uhr war einer da, um den Warmwasserzähler auszutauschen, dabei ging eine marode Dichtung am Abstellhahn kaputt und nun habe ich kein heißes Wasser mehr. Der Handwerker, dem das passiert ist, hat umgehend die Vermieterseite in Kenntnis gesetzt (Familienangehöriger wohnt über mir). Kurz danach war der Vermieter selber zufällig im Haus. Ich wollte grade sicherheitshalber eine kurze Mail mit dem Mangel schreiben, als ich sein Auto draußen parken sah. Daher wartete ich, bis ich ihn an der Haustür hörte, und sagte es ihm gleich persönlich. Er sagte daraufhin, er wisse schon Bescheid und er würde jemanden schicken.

Wir hatten in der Vergangenheit schon den einen oder anderen Reparaturbedarf. Einmal eine Rohrverstopfung, wo das Abwasser des ganzen Hauses bei mir aus der Toilette kam; die Reparatur kam nach einer knappen Woche und nicht alle im Haus verhielten sich "kollegial". Die Reparatur der WC Spülung, ein Mangel der bei Einzug schon bestand, wurde nach ca. 4 Jahren endlich gemacht. Daher bin ich etwas besorgt wie er das aktuelle Problem nun handhabt. Normal wäre das kein Problem mal ein paar Tage einen Waschlappen zu benutzen und zum Geschirrspülen Wasser im Wasserkocher heiß zu machen, aber bei hüftlangen Haaren, die mit kaltem Wasser gewaschen werden müssten, hört der Spass auf. Damit müsste ich praktisch 2x die Woche zum Friseur.

Jetzt ist es halb 10 am nächsten Tag und ich hab noch keinerlei Info wann da jemand kommen soll. Und nun meine Frage:

Wie lange kann sich der Vermieter mit der Reparatur bei einem Warmwasserausfall Zeit lassen? Und muss ich es unbedingt schriftlich per Einschreiben melden (was ein sehr hohes Aggressionspotenzial hat, besonders bei 'DIESEM Vermieter) bevor er verpflichtet ist tätig zu werden? Ab wann könnte ich auf Kosten des Vermieters selbst jemanden beauftragen, der die Reparatur kurzfristig ausführt? So viel ich weiss hat er seine festen Handwerker, und wenn die 4 Wochen ausgebucht sind dauert es eben 4 Wochen, diese Dichtung auszutauschen. Ein Witz ... Was meint Ihr bzw. wer weiss da was Handfestes dazu?

Danke schonmal.

Mietrecht, Reparatur, Frist, Warmwasser
Wegen Rohrbruch im Mehrfamilienhaus müssen in unserer Mietwohnung die Wände eingeschlagen werden - Entschädigung für Abwesenheit von warmen Wasser?

In einem Mehrfamilienhaus, in denen meine Eltern als Mieter leben, wurde ein Rohrbruch zwischen der Wohnung meiner Eltern und der darüber festgestellt. In Beiden Wohnungen werden nun selektiv die Wände eingeschlagen, um das Problem zu beheben. Vermutlich ein altersbedingter Rohrbruch.

Bei meinen Eltern liegt die betroffene Stelle leider direkt in der Küche, wo sich der Warmwassergeyser befindet. Dieser wird vorher von den Fachmännern entfernt werden. Ebenso wird mein Vater die Küchenspüle ausbauen. Folge: Kein Warmwasser für ca. eine Woche+ (nach der Sanierung wird es eine Trocknungsphase geben) und keine funktionelle Küche (weil eben keine Spüle).

An dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Meine Eltern sind auch Mieter einer zusätzlichen Wohnung zwei Etagen darüber. Diese hat Warmwasser, aber keine voll funktionsfähige Küche (kein Ofen, kein Herd, kein Kühlschrank).

Hat man in diesem Fall Ansprüche auf irgendwelche Entschädigungen, die leicht und ohne Anwaltsstreitereien einzufordern wären? Irgendwelche besonderen Versicherungen haben meine Eltern nicht.

Auch erwähnenswert: Der Mieteigentümer ist auch der Arbeitgeber meines Vaters. Nicht nur deswegen ist es auch kein Ziel, alles mögliche an Entschädigung zu fordern, sondern nur das, was "angemessen" wäre. Das Gebäude wird von einer Hausverwaltung verwaltet.

Kurz zusammengefasst: Für warmes Wasser jedes Mal zwei Etagen hochlaufen (meine Eltern sind auch nicht mehr die jüngsten) und keine funktionsfähige Küche an einem Ort zu haben sind die Probleme. Lärm, Staub, Dreck etc. in der Wohnung stehen hier nicht im Fokus.

Gibt es in diesem Fall Ansprüche (es gibt keine mietvertraglich geregelte Sonderansprüche), die leicht durchzusetzen wären? Alles worauf man Anspruch hat, aber nur per Anwalt und Gerichtsverfahren durchsetzen kann, ist hier uninteressant.

Mietrecht, Entschädigung, Rohrbruch, Warmwasser

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