Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?

Guten Abend zusammen,

Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister  eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)

Also folgender Sachverhalt existiert:

Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.

Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.

Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte

In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?  

Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?

Ich danke euch vorab schonmal 😊

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Vorstrafe, Tilgung, bundeszentralregister

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