Zulassung,als Physiotherapeutin zu arbeiten in Gefahr?

hallo. hab in einem jahr prüfung und muss mein führungszeugnis vorzeigen,wenn ich die erlaubnis kriegen will als physiotherapeutin zu arbeiten. im gesetz steht: § 2 (1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller 1. die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, 3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und 4. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Punkt (1) 2. macht mir angst. was zählt denn da außer körperverletzung noch alles rein? habe nämlich wahrscheinlich bald n verfahren wegen falschaussage am hals,obwohl ich die wahrheit gesagt hab, aber mein kumpel wurde auch schon wegen falschaussage verurteilt,obwohl er auch nicht gelogen hat,die anderen hatten nur mehr falsche zeugen... nunh hab ich angst,denn die polizei glaubt mir anscheinend nicht und unterstellt mir sonst was für sachen und hab nur einen einzigen zeugen. also wenn ich verurteilt werde, werd ich dann nicht zur prüfung zugelassen? hab ja niemandem wehgetan oder auch sonst nix verbrochen.

meine ausbildung kostet ne menge kohle und eigentlich kann ich mir die kaum leisten,das wär schade wenn ich abbrechen muss,bin nämlich echt gut

hoffe jemand kann mir mehr infos zum thema geben,ich seh meine existenz grad in gefahr

Recht, Gesetz, Gericht, Vorstrafe

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