Hallo,
also konkret geht es darum, wann ich eine Mahlzeit im Flugzeug bei den Reisekosten in Abzug bringen muss.
Es gibt hier ja inzwischen einige Unterschiede in der Qualität und dem Umfang des Essen. z.B. Snack innerhalb Europas bei LH, Sandwich bei GW, Mahlzeit bei Interkontinental LH (Qualität und Menge eher gering), Mahlzeit bei INterkontinental LH Business Class (Qualität und Menge auf Restaurantniveau).
Kann mir jemand verbindlich sagen, was ich angeben muss, um rechtlich sicher zu sein? Es heißt ja Verpflegungsmehraufwand, wenn ich einen Snack bekomme – dann muss ich um Satt zu werden nochmal was Essen, somit habe ich erhöhte Kosten ggü. zu Hause (also nicht angeben, kein Abzug).
Ich glaube hierzu gibt es sogar ein Urteil (Arbeitsgericht oder Finanzgericht), aber das finde ich nicht wieder…
Hilfe & Danke Tobias