Hallo zusammen,
ein Kollege hat vor kurzem ein Bußgeldbescheid bekommen, weil er angeblich in der Halteverbotszone geparkt hat ohne eine Parkscheibe anzubringen.
Soweit die Anklage.
Der Kollege ist jedoch davon ausgegangen, dass die Nebenstraße davon ausgeschlossen wäre (Mittendrin, Rechts an der Straße, an der die Beschilderung an der Einfahrt angebracht ist).
Wie genau ist der Part mit der Zone zu verstehen?
Dass die durchgehende Straße, die an der Einfahrt ausgeschildert ist bis zur Aufhebung davon betroffen ist, stellt sich nicht in Frage.
Aber wie sieht es mit den Seitenstraßen aus? Gehören diese ebenfalls zu der Zone?
Danke im Voraus.
VG.