Vorfahrt bei Brückenabfahrt und stockendem Verkehr?

Als erste Information: Ich bin Fahranfänger, B-Führerschein seit zwei Monaten.

Heute auf dem Nachhauseweg war ich auf einer zweispurigen Vorfahrtstraße mit Tempolimit 50 unterwegs (im angehängten Bild gelb markiert), auf die eine von einer Brücke abführende, ebenfalls auf Tempo 50 limitierte Straße trifft (im angehängten Bild rot markiert). Dabei hatte ich, wie erwähnt, ein Vorfahrtszeichen (Verkehrszeichen Nr. 306), die auftreffende Brückenabfahrt das Zeichen "Vorfahrt gewähren!" (Verkehrszeichen Nr. 205).

Da ich auf der Vorfahrtsstraße bin, habe ich ja laut Straßenverkehrsordnung Vorfahrt vor dem Verkehr auf der Brückenabfahrt, die ich für gewöhnlich auch in Anspruch nehme.
Heute allerdings stockte der Verkehr bis kurz vor die Abfahrt; Wagen, die am Ende der Brückenabfahrt auf die Vorfahrtstraße wechseln wollten, haben sich dabei recht rigoros ihren Spurwechsel erzwungen und staubedingt langsam fahrende Wagen auf der Vorfahrtstraße regelrecht zum Anhalten gezwungen. Als ich dann die Abfahrt passieren wollte, wurde ich von einem Wagen, der diese Abfahrt hinabfuhr und gerade auf die Vorfahrtstraße wechseln wollte, angehupt und durch geöffnetes Fenster angeschrien, dass bei stockendem Verkehr das Reißverschlussverfahren gelte (und dabei noch einige Nettigkeiten hinzugefügt).

Wie gesagt, ich bin Fahranfänger, aber von solch einer Regelung habe ich wirklich noch nichts gehört. Schließlich endete kein gleichberechtigter Fahrstreifen, noch wurde er unterbrochen, die Situation ist eher mit einem Abbiegevorgang vergleichbar.
Ich wüsste jetzt gerne
a) die exakte Regelung. Hatte ich jetzt Vorfahrt oder nicht?
b) wenn möglich den Absatz in der StVO dazu; leider wusste ich auch nicht genau, wie man solch eine Abfahrt nennt, sonst hätte ich schon längst via Google danach recherchiert. 😕

Schon mal vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, sich hier durchzulesen und zu antworten! 🤗

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Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln, Auto und Motorrad
Motorrad strikt nach StVo parken?

Hallo,

ich bin vor ein paar Monaten umgezogen in die Stadt und besitze ein Motorrad und ein Auto. Das Auto stelle ich so oft es geht in der Tiefgarage ab beim Motorrad geht das leider nicht.

Ich parke meine Maschine generell auf normalen Parkplätzen wo auch Autos stehen, da es ja generell verboten ist laut StVo auf Gehwegen zu parken.

Ich weiß zwar das es auf Gehwegen meist geduldet wird aber mir ist trotzdem unwohl bei dem Gedanken ein Knöllchen bekommen zu können. Ich kann es mir momentan einfach nicht leisten schlichtweg.

Nun ist es aber so das mein Motorrad schon zum 2. Mal von verärgerten Autofahrern verschoben bzw. Weggetragen wurden und ich außerdem einen Zettel kleben hatte wo stand ich sei Asozial und solle doch mein Motorrad aufn Gehweg parken wie viele andere auch.

Ehrlich gesagt sehe ich es immer noch nicht ein mich den offiziellen Regeln zu wiedersetzen und parke auch weiterhin vorschriftsmäßig.

Ich habe nun aber tatsächlich Angst, da dieser Zettel auch sehr aggressiv geschrieben war, dass diese Leute weiterhin meine Maschine anfassen bzw dass gar iwas passiert.

Meine Frage hier nun ist, ob ich irgendwelche Konsequenzen bekommen kann obwohl ich mich einfach nur an die StVo halte?

Ich bin selbst Autofahrer und kann diese ja auch zum Teil verstehen aber ich möchte einfach nichts riskieren. Ich habe Geldprobleme und kann es mir auch nicht leisten falls doch mal was passiert.

Bin ich deswegen wirklich asozial weil ich mich an die Regeln halte?

Vielen Dank schon mal für Antworten!

MfG

Auto, Verkehr, parken, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Chance für Kei-Cars (japanische Mini-Autos) in Europa?

Deutsche Städte platzen aus den Nähten. Immer mehr Menschen, immer mehr Verkehr, immer mehr Mobilität, akute Parkplatznot, immer mehr Singles. Oft werden nur ein paar Kilometer Kurzstrecke gefahren - alleine. Und was kaufen die Leute bevorzugt? Große und starke SUV! Brauchen viel Platz, verpesten die Umwelt und schlucken ordentlich Sprit. Aber wäre nicht das Gegenteil sinnvoll?
In Japan, einem Land mit Linksverkehr und Rechtslenkung, machen über 40 % des Neuwagenmarktes sogenannte Kei-Cars aus. Die aktuellen Kei-Car-Spezifikationen sehen seit 1998 neben maximal 3,39 Meter Länge, 1,475 Meter Breite und 1,99 Meter Höhe auch einen maximalen Hubraum von 660 ccm, eine maximale Leistung von 64 PS, maximal vier Sitzplätze und eine Zuladung von höchstens 350 Kilogramm vor. Das ist deutlich kleiner als die viersitzige VW Up-Klasse (u. a. bis 3,8 m Länge auch Citroen C1, Fiat 500, Hyundai i10, Kia Picanto, Mitsubishi Space Star, Opel Adam, Opel Karl, Peugeot 108, Renault Twingo, Seat Mii, Skoda Citigo, Smart Fourfour, Suzuki Celerio, Suzuki Ignis, Suzuki Jimny, Toyota Aygo). Nun gut, es gibt den Smart Fortwo, aber der ist nur ein Zweisitzer und ab 2019 gibt es den nur noch elektrisch - zu heftigen Preisen.
Leider kann man kein einziges Kei-Car (mehr) in Europa kaufen, nicht mal in den Rechtslenkermärkten wie Großbritannien, Irland, Malta und Zypern, obwohl das Händlernetz mit Marken wie z. B. Suzuki schon existiert. Seht ihr für diese Fahrzeugkategorie in Deutschland eine Zukunft, vernünftige Preisgestaltung wie in Japan und Service wie bei größeren Fahrzeugen vorausgesetzt?
Damit es jeder versteht: Hier soll nicht diskutiert werden, dass der Öffentliche Personennahverkehr, das Fahrradfahren und das Zufußgehen oder ggf. Elektromobilität für die Städte besser ist als Auto- oder Motorradfahren. Das ist ein völlig anderes Thema.


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