Warum werden kleidungsgrößen nicht IRGENDIE genormt?Sollte der Gesetzgeber eingreifen?

z.B. nach Bundweite, Brustweite......

Wahrscheinlich würde dann trotzdem nicht jedem alles passen.

Ich versuche gerade mir eine Shorts im Internet zu kaufen. Die gleiche, die ich habe(eine von Addidas Sportessentials), gibts nicht mehr, sonst würde ich echt nochmal die gleiche kaufen, aber wohl eine Nummer kleiner, wobei ein Gummizug tuts auch (L müßte bei der gleichen) eigentlich sogar auch noch passen

Die, die ich habe hat 2 XL, ist aber eigentlich echt zu groß.(Und nicht nur ein bißchen)- Habe ich vor Jahren mal gebraucht gekauft- dachte 2 XL käme hin

Ich will wegen Vit. D Mangel jetzt auf meinem Grundstück, bei der Gartenarbeit... mehr Shorts tragen, also eine einzige reicht nicht. Außerhalb meines Grundstücks oder , wenn mich jemand sehen kann, trage ich eher Caprihosen, allenfalls Bermudas.

Als erstes habe ich bei Shorts deswegen mal unter XL geschaut, aber beim Größenvergleich, wenn die Käufer mal Angaben machen, gesehen, daß mir viele oder sogar die meisten nicht passen würden: zu klein. O.k. wenn die Maße dann wenigstens dabei stehen, kann ichs durch Abgleich merken- aber viele Verkäufer geben nur die offizielle Konfektionsgröße exakt des verkauften Produktes an.

Frage ich nach, bekomme ich auch nur selten eine Antwort.

Ich vermute, daß der größte Teil der Rücksendungen, die ja viele in ihrer Masse monieren, darauf beruhen, daß man die tatsächlichen Maße kaum rausbekommt. Sogar innerhalb einer Marke, einer Produktlinie, ist i.d. R. nichts einheitlich!

Sollte da vielleicht der Gesetzgeber eingreifen? , da es weder Hersteller noch Verkäufer auf die Reihe bekommen???

PS: ich habe jetzt gerade eine Shorts in 7 XL gekauft- sollte echt sicher passen (hoffe ich doch (-; , war sehr günstig- ein regelrechter Spottpreis und da hoffentlich ein Grummi einnähen müssen, nach Foto erscheint sie kleiner. Und die sollte es fürs ERSTE tun. Aber sowas ist doch eigentlich nicht der Sinn der Sache, oder DOCH?

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Gesetzliche Vorgaben bei kleinen Verkäufen in online-Shops?

Hallo,

ich bin sehr künstlerisch unterwegs (sowohl Zeichnungen als auch kleine Fantasy Deko-Basteleien wie farbwechselnde Zaubertränke) und wurde schon ein paar mal online gefragt, ob ich diese auch verkaufen würde (lade meine Ergebnisse bei Instagram hoch und dort haben schon einige Leute angefragt)

Wenn ich mir theoretisch einen kleinen Etsy oder eBay Kleinanzeigen „store“ erstellen würde und hier und da mal ein paar commissions für Zeichnungen oder Deko annehmen würde, wie würde sich das gesetzlich verhalten wenn ich dafür sorgen würde, dass ich bei den Einnahmen unter 520€ monatlich liege.

Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen? Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen und habe auch nicht genug Zeit genug herzustellen um irgendein großes e-Business zu öffnen. Ich würde mir theoretisch ähnlich wie mit einem Mini Job noch mal mein monatliches Geld ein wenig aufstocken.

und allgemeinere Frage: sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen oder reicht es wenn ich die Jahresgrenze gesamt nicht überschreite… (beispielsweise: ich habe Klausurenphase im März und nehme wegen Zeitmangel nur 200 ein und zum Ausgleich verkaufe ich im April etwas mehr und erhalte 700 o.ä.).

Danke im Voraus :)

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Ist man bei eBay verpflichtet, als Privatverkäufer Artikel zurücknehmen zu müssen? (Merkwürdige Betrugsmasche, siehe unten?)?

Hallo,

Also es ist noch nichts passiert aber es spielten sich bereits verdächtige Sachen ab…

ich hab eine PC Maus auf eBay verkauft für 70€. Der Käufer hat sich erst vor 2 Wochen bei eBay registriert und hat absolut gar keine Bewertungen auf seinem Profil. Er hat mir eine Nachricht gesendet, nachdem er die Auktion gewonnen hat. Und zwar schrieb er „funktioniert die Maus?“. Obwohl ich klipp und klar in der Beschreibung hingeschrieben habe, das die Maus funktioniert und praktisch unbenutzt ist. Seine Nachricht kam wie gesagt, nachdem er die Auktion gewonnen hat und nicht zuvor. Ich antwortet ihm, das die Maus einwandfrei funktioniert.

So bezahlt hat er. Ich hab die Maus abgeschickt und merkwürdigerweise kam sie nicht zu seinem Haus an, sondern an die DHL Filiale. Bei der sendungsverfolgung steht nämlich „Sendung liegt in der DHL Filiale zur Abholung bereit“.
Und das schon bereits 3 Tage lang, er will die Maus nicht abholen.
Wie ich gelesen hab, lagert ja DHL nur 7 Tage lang in deren Filiale. Und dann schicken sie es an den Absender zurück. Das heißt also an mich.
Bin ich dann verpflichtet ihm das Geld zurück zu geben?
Weil ich weiß net, das sieht für mich alles verdächtig aus.

Mit freundlichen Grüßen

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