Kaufvertrag vs. Pachtvertrag eines Gartens im KGV, Inhaber?

Nach Trennung einer Partnerschaft, nicht verheiratet steht nun die Frage im Raum wem gehört der Kleingarten im Verein?

Beim kauf des Kleingartens der sich in einem Verein befindet, wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen. In dem Kaufvertrag stehen als Käufer beide teile der Partnerschaft, Sie sowie auch Er. Unterschrieben haben den KV beide.

Der Kaufvertrag enthält folgende Klauseln, §- Der Verkäufer verkauft an die Käufer Gartenlaube und den gärtnerischen Aufwuchs

Soweit erstmal klar, weiter heißt es:

§- der Kleingartenverein ist mit dem Kaufvertrag einverstanden (Unterschrift KGV fehlt auf KV) und gestattet den Käufern die kleingärtnerische Nutzung nach Maßgabe des Pachtvertrages, der Gartenordnung sowie der Satzung des Vereins. Die Käufer erkennen die Satzung des Vereins sowie die Gartenordnung als für Sie verbindlich an und stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft im KGV.

Er, hatte bereits seit ca.3 Jahren einen Garten im gleichen Verein, sollte also schon Vereinsmitglied sein.

Wem gehört der Garten Ihr, Ihm, beiden oder keinen da auf KV Unterschrift des Vereins fehlt??

Pachtvertrag meines Wissens nicht existent !! Laut Aussage von Ihr Pachtvertrag existent mit Ihr als alleiniger Pächter??? Ist das möglich trotz KV mit dem o.g. Klauseln und Gegebenheiten??

Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes WE

Garten, Verein, Kaufvertrag, Kleingarten, pachtvertrag, Inhaber
Probe- Reitstunde?

Hallo :) Ich wollte mal fragen was ihr von meiner Idee haltet.

Und zwar: Ich dachte mir, da ich in der Vergangenheit schon auf mehreren Reiterhöfen war, bei denen mir die Reitlehrer immer gesagt haben das ich vohrer immer falsch geritten bin, dass ich jetzt auf einen Reiterhof gehe, auf dem es auch Tunierreiter gibt.

Ich habe mir auch schon 2 Höfe in meiner Nähe herrausgesucht und würde nun gerne bei beiden eine Probestunde nehmen (wenn das geht ?? o.O Natürlich würde ich die bezahlen, möchte mich nur nicht gleich vor der ersten Stunde verpflichten). Ich bin mir nicht sicher ob es FN- Betriebe sind, aber der eine hat schon Erfolge gehabt, die auch schon in der Zeitung standen. Der andere ist ein Reitverein, auf dem auch Reitabzeichen absolviert werden. Sie hören sich beide recht vielversprechend an.

Ich bin habe zwar schon 2 1/2 Jahre Reiterfahrung, aber (wie oben gesagt) bin ich in zwischen ziemlich verunsichert. Durch das wechseln der Reitlehrer. Außerdem reite ich jetzt 1 Jahr nicht mehr (wegen Krankheit und ähnlichem)

Jetzt meine Fragen:

  • Sollte ich auf beiden Höfen anrufen und um eine Probestunde bitten oder sollte ich erstmal nur auf einem Fragen und falls es mir nicht gefällt (oderso) auf dem anderen?

  • Welche Erfahrung habt ihr mit Reitlehrern? Sind sehr strenge Reitlehrer oder gar unfreundliche die Regel oder eher die Ausnahmen ? :/ :)

Freue mich auf eure Antworten LG

Pferd, Verein, Pony, Reiten, Unterricht, Reiterhof, Reitlehrer, Reitstunde
Darf man Spenden sammeln, obwohl man kein registrieter Verein ist?

Hallo, meine Freundinnen und ich wollen uns für Tiere einsetzen (bzw. für Tierheime) und haben einen Verein gegründet. Und keine Sorge, es ist jetzt nicht so: "Oh ja, kleine Mädchen haben die süße Idee, einen Tierverein zu gründen..."!!! Wir haben bereits Flyer gedruckt (die sehr professionell aussehen), Werbung gemacht und Spenden (für Tierheime) gesammelt. Wir haben insgesamt schon über 40 Euro und wir selbst spenden natürlich auch noch was dazu. Nur das Problem ist, dass wir halt nicht als Verein im Vereinsregister unserer Stadt registriert sind und jetzt Angst haben, dass wir Ärger bekommen könnten, weil man dann ja (habe ich gehört) eigentlich keine Spenden sammeln darf. Wir spenden das Geld aber wirklich und kriegen dann eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim. Trotzdem ist das ja nicht so, wie bei einem offiziellen Verein ein (also keine "Satzung", "Paragraph", "Spendenkonto"...) und dürfen wir das denn trotzdem machen, oder nicht? Ums nochmal zusammen zu fassen: Wir haben einen Verein gegründet, dem schon mehrere Mitglieder angehören! Wir verteilen Flyer, auf denen wir unsere Forderungen und Ziele schreiben. Wir sammeln Spenden, die wir an unser städtisches Tierheim spenden. Jedoch sind wir kein offiziell registrierter Verein und wissen nicht, ob wir trotzdem weiter Spenden sammeln dürfen, wenn wir die Bestätigung vom Erhalt des Geldes vom Tierheim vorzeigen können. Bitte helft mir (bzw. uns)!!!!! Viele tierische Grüße, SiennaRose

Ja klar dürft ihr Spenden sammeln! 0%
Ja, aber nur, wenn ihr wirklich eine Bestätigung vom Erhalt des Geldes habt! 0%
Nein, ihr dürft auf keinen Fall Spenden sammeln! 0%
Ich glaube nicht, dass man dann Spenden sammeln darf... 0%
Die Idee finde ich gut, aber das wird bestimmt nichts! 0%
Ihr dürft (auch mit Einverständnisserklärung der Eltern) nicht im Register aufgenommen werden! 0%
Ihr könnt auch als Minderjährige im Vereinsregister aufgenommen werden! 0%
Tiere, Geld, Verein, Tierheim, minderjährig, spenden-sammeln
Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

Liebe Community,

die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...

  1. Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:

  2. Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?

Herzlichst, Kati

Verein, Denkmal, Denkmalschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, Vereinsrecht

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