Hallo,
in Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet sich 3 Häuser:
2 Reiheneckhaus + 1 Reihenmittethaus
Diese Frage bezieht sich auf 1 Reiheneckhaus davon, das UG, EG und OG hat.
Anbei sind Grundrisse.
Der Käufer(35J) ist momentan allein und deswegen braucht er nicht so viele Wohnfläche aber später (angenommen nach 10 Jahren) wenn die Lebenssituation geändert wird z.b. wegen Frau, Kinder, etc., dann braucht er doch so viele Wohnfläche. Deswegen will er momentan es teileweise vermieten und später nach Eigenbedarf die Mieter ausziehen lassen.
Da das Reiheneckhaus in WEG befindet, wollte er wissen, ob er das Reiheneckhaus nach dem Kauf sofort umbauen kann? z.b. OG Kind 1 Zimmer (10 m2) als zweite Küche umbauen und OG vermieten. Was gilt i.d.r.(Gesetz)? Braucht er dafür Zustimmung von WEG oder kann er es allein entscheiden?
Der Makler hat noch nicht Info über Teilungserklärung gegeben und selbst hat keine Ahnung von Immobilien.