eBay Paket nicht erhalten - angeblich nicht an Packstation abgeholt - wer ist in der Beweispflicht?

Hallo!

Verkäufer A etwas bei eBay versteigert. Käufer B hat den Zuschlag bekommen und den Warenwert inkl. Versand (Gesamtsumme 10€) an den Verkäufer A per Banküberweisung bezahlt (Verkäufer A hat nur Banküberweisung/Barzahlung bei Abholung angeboten).

Käufer B ist aus beruflichen Gründen tagsüber nicht zu Hause und deshalb sollte das Päckchen (ohne Sendungsnummer) an eine Packstation geschickt werden.

Nach Aussage von Verkäufer A wurde das Päckchen (ohne Sendungsnummer) am 28.07.2014 bei der Post (DHL) abgegeben (nur Quittung über Kauf von Paketmarke vorhanden, kein Beleg, dass es an eine bestimmte Adresse ging, da es keine registrierte Sendung ist).

Somit hätte das Päckchen im Regelfall am Dienstag, 29.07.14, bzw. am Mittwoch, 30.07.14, die Packstation erreichen müssen, was es aber nicht tat.

Nachfragen von Käufer B konnten nicht beantwortet werden, da das Päckchen nicht verfolgt werden konnte.

Laut Verkäufer A kam das Päckchen am Dienstag, 05.08.14, zu ihm zurück, mit dem Vermerk, Käufer B hätte es nicht von der Packstation abgeholt.

Käufer B behauptet aber, dass Päckchen sei dort nie eingetroffen/er hätte keine Benachrichtigung über den Eingang des Päckchens erhalten (kann aufgrund fehlender Sendungsnr. nicht geprüft werden, voraussichtlich auch nicht von DHL, Anfrage an DHL wurde gestellt).

Käufer B hat aber in der Woche 28.07.14 - 02.08.14 noch weitere Pakete von der Packstation abgeholt, sodass das genannte Päckchen auf jeden Fall wäre mitgenommen worden.

Bei der Packstation ist es so, dass es für jedes Paket eine TAN gibt (bei mehreren Paketen ist es zwar die selbe TAN, aber es kommt immer pro Paket eine SMS). Bei Käufer B gingen in der Woche 3 SMS von DHL ein und es wurden 3 Pakete aus der Packstation entnommen (Fächer wurden geprüft ob sie auch leer sind!)

Käufer B will entweder den erneuten Versand der Ware oder sein Geld zurück. Verkäufer A würde die Ware erneut versenden, wenn Käufer B erneut das Porto überweist (was Käufer B nicht möchte, um dem VK nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen).

Verkäufer A will Käufer B kein Foto vom Karton schicken (zur Prüfung ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde / der Vermerk von der Post darauf steht). Käufer B kann also nicht restlos auschließen, einem Betrüger aufgesessen zu sein.

Ein eBay Fall wurde eröffnet.

Wer ist in der Beweispflicht was das Paket betrifft?

Muss der Verkäufer beweisen, dass das Paket zurück gesendet wurde oder muss der Käufer beweisen, dass es nicht bei ihm eingegangen ist / er von DHL keine Benachrichtigung erhalten hat?

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