Frage zum Anwohner-Parken: Welches ("Vor"-)Recht hat man hier...?

Kurz vorab: Hier in meinem Stadtteil sind Parkplätze extreme Mangelware (zentrale Lage und eine Berufsschule machen das nicht einfacher). Um nun zumindest ein bisschen "im Vorteil" zu sein, habe ich seit jeher so einen Anwohner-Parkausweis; dazu die Frage: Es gibt hier ein paar Straßenabschnitte, in denen darf man (zu der auf den Schildern ausgewiesenen Zeit zwischen 9.00 bis 18.00 Uhr) maximal für 4 Stunden und mit Parkscheibe parken (ähnlich wie auf der Abb.).

Gehe ich nun richtig davon aus, dass das auch für mich, mit meinem besagten Anwohner-Ausweis gilt? Wenn ich nämlich k e i n e n Platz mehr auf den uns Anwohnern vorbehaltenen Parkabschnitten finde, weiche ich natürlich entsprechend aus - bin aber nie sicher, ob ich im Zweifelsfall ein Ticket kassiere, wenn die Stadt hier Patrouille läuft und ich keine (!) Parkscheibe vorne ins Fenster lege. Also mach´ich das bisher ganz brav. Bin aber ja nicht selten und ganz gerne auch mal länger in meinem Zuhause als nur für vier Stunden o.o... Und darf zudem die Parkscheibe ja auch nicht einfach weiter drehen!

Grad heute kam nun hier zufällig ein Polizist des Weges (aus einem Streifenwagen), als ich beim Einparken war. Nur war sich der tatsächlich auch nicht sicher, was hier sozusagen "mehr wiegt": mein Parkrecht als Anwohner oder aber das Schild mit den vorgegebenen vier Stunden... Vielleicht weiß jemand von euch

Genaueres!? ^^

Bild zum Beitrag
Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Ordnungswidrigkeit, Parkverbot, Straßenverkehr

Meistgelesene Fragen zum Thema Straßenverkehr