Erbe in Türkei mit nach Deutschland?

Guten Tag, unswar ist der Opa eines Freundes gestorben und sein Vater hat jetzt jede Menge Geld vererbt bekommen von dem Opa. Aber nicht in Deutschland sondern in Türkei ungefähr 60.000€ darf er dieses Geld auch beanspruchen? also laut türkischem Recht gehe ich mal davon aus allerdings darf er es auch nach Deutschland bringen und hier benutzen? also sagen wir das Finanzamt erfährt das er in türkei 60.000 euro hat und es hier hin bringt. Er ist aber von nix abhängig und geht wie jeder normale Mensch arbeiten ist allerdings alleinlebend also hat sich von seiner familie getrennt.

Hat Steuerklasse 1. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Regeln? muss er von diesem Geld in Deutschland irgendwelche Steuern abzahlen? oder sowas? ach ja er ist allerdings in der Schufa also keine Ahnung was das bedeutet hat glaub ich was mit schulden zu tun.

Ich will mal ehrlich sein, dieser Mann hat seiner Familie viel Unglück beschert und denen viel Geld genommen nun hat seine (ex)familie also die kinder so wie ex ehefrau erfahren das er erbe bekommen hat da dieser vater nun nicht vor hat das geld mit seinen kindern zu teilen geschweige den seine alte familie überhaupt zu beschützen will die ehefrau nun zum finanzamt und das finanzamt darüber in kenntnis setzen das halt dieser mann nennen wir ihn jans schmitz geld und erbe von diesem betrag bekommen hat. Könnte er probleme dadurch bekommen? muss er dadurch dem Finanzamt vllt wegen steuern oder so was abgeben? und vllt kann er weil er schufa ist auch probleme haben weil dann wissen die ja das der geld hat.

Also ob gerechtfertigt oder nicht eurerseits die frau will ihn halt sogesehen verpetzen und ich frage jetzt ob es was bringt oder nicht.

Steuern, Geld, Schulden, Recht, Erbe, Finanzamt, Schufa, Steuerrecht
Steuerklasse 2 - Freund der Tochter zieht ein?

Hallo zusammen.

Die Mutter (Vollverdiener) meiner Freundin (in Ausbildung) hat Steuerklasse 2.

Diese wird wie folgt definiert:

  • Es muss mindestens ein minderjähriges, bzw. sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindliches Kind mit im Haushalt leben.
  • Der Alleinerziehende muss für das Kind das alleinige Sorgerecht haben und Kindergeld beziehen.
  • Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Nun bin ich (Vollverdiener) in diese Wohnung mit eingezogen.

Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?

Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür und da ich natürlich auch nicht als Erziehungsberechtigter meiner Freundin fungiere, sehe ich kein Problem. Aber wenn's um sein Geld geht, legt der Staat die Spielregeln ja bekanntlich großzügig zu seinen Gunsten aus.

Natürlich habe ich bereits mit dem Finanzamt telefoniert, aber da sagte man mir wirklich nur, dass "es da im Text zwar so steht, als ginge es speziell um einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten der einziehen, in Wirklichkeit aber pauschal jeder Volljährige zählt, um die Steuerklasse 2 in 1 andern zu müssen."

Da ich diese Aussage ehrlich gesagt einfach als aus den Fingern gesaugt empfinde, hoffe ich, dass hier vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht, ein Steuerberater, etc. zu helfen weiß.

Ist hier jemand mit fachlicher Ausbildung im Forum, der mir eine verbindliche, NICHT auf Annahmen oder Spekulationen basierende Antwort geben kann?

Danke vorab für hilfreiche Antworten!

Gruß

Finanzen, Steuern, Recht, Eltern, Steuererklärung, Steuerklasse

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