Par. 88 (1) der Abgabenordnung besagt
Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Kommt das tatsächlich vor, dass das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen von einer Steuererklärung abweicht? Hat das schon mal jemand erlebt?
Ich weiß, dass Absatz (1) neuerdings durch die weiteren Absätze stark eingeschränkt wird (Grundsatz: Ermittelt wird nur da, wo Zusatzeinnahmen für die Staatskasse zu erwarten sind), aber "schon mal erlebt" zielt ja auf Erfahrungen der Vergangenheit.
Mein Eindruck: Im Zweifelsfall wird weder ermittelt, noch nachgefragt, noch vielleicht mal ins Gesetzbuch geschaut. Sondern abgelehnt, und abgewartet, ob der Steuerpflichtige Widerspruch einlegt - wenn nicht, hat man nicht nur Arbeitszeit gespart, sondern auch noch unberechtigte Mehreinnahmen für den Staat erzielt.
Was kann man dagegen machen? Der Rechtsweg steht offen, um gegen eine Einzelentscheidung vorzugehen. Aber nicht gegen das generelle "erst mal ablehnen". Gibt es eine Partei, die eine bürgerfreundlichere Finanzverwaltung anstrebt?