Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Falscher Kinderfreibetrag der letzten 5 Jahre berechnet - wie gehe ich gegenüber dem Finanzamt vor?

Hallo :-)

Ich nutze seit Jahren zur Erstellung meiner Einkommenssteuer die Steuer-CD vom ALDI. Dieses Mal für die Steuer 2013 ist erstmalig die Berechnung des Kinderfreibetrages auf einem Beiblatt aufgeschlüsselt, sodass ich sehen konnte, wie sich dieser Betrag zusammen setzt. Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, die im Ausland lebt und für die er immer 1/2 Kinderfreibetrag angerechent bekommen hat (abhängig von dem Land, in dem das Kind lebt). Kindergeld bekommt er nicht. Das Programm hat nun einen doppelt so hohen Kinderfreibetrag für dieses Kind errechnet, wie der Satz, den das Finanzamt seit 5 Jahren auf den Bescheiden eingetragen hat. Daher habe ich Einspruch eingelegt und das Beiblatt mitgeschickt. Siehe da - dem wurde stattgegeben und wir haben eine Nachzahlung von über 500€ erhalten. Meine Frage ist nun, wie ich die letzten 5 Steuerbescheide anfechten kann, damit auch dort der falsch eingesetzte Kinderfreibetrag korrigiert werden kann. Nach meiner Berechnugn stehen uns ja für diese Jahre die Nachzahlungen zu. Aber wie und vorallem auf welcher Rechtsgrundlage argumentiere ich das vor dem FInanzamt? Ich glaube ein "normaler" Einspruch reicht nicht aus. Oder kann mir jemand sagen, wo ich eine einmalige Auskunft darüber erhalte, denn ich bin in keinem Steuerverein. Natürlich bleibt auch der Steuerberater...aber diese Kosten würde ich erstmal sparen wollen. Vielen Dank für Antowrten :-)

Anke

Steuererklärung

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