Warum Abdeckung Lichterbalken (Blaulicht) Sammlerfahrzeug?

Tach,

ich bin im Besitz eines ausländischen und original ausgestatteten Polizeifahrzeugs mit deutscher Zulassung. Ramme etc ist alles eingetragen, aber neben den weniger erwähnenswerten Bauteilen, sind natürlich auch die Blaulichtanlage (Lichtersäule rot/blau) und Sirene verbaut und funktionstüchtig. Nun ist es ja in Deutschland so geregelt, dass Blaulichter auf Fahrzeugen die dafür keine Zulassung haben (Filmfahrzeuge, Sammlerautos etc), im Straßenverkehr abgedeckt sein müssen. Dazu ein paar Fragen ...

  • warum müssen selbst Blaulichter abgedeckt werden, die es hierzulande bei unseren Einsatzfahrzeugen eh nicht gibt (z.B. rot oder rot/blau) und warum müssen diese überhaupt abgedeckt werden, selbst wenn sie nicht eingeschaltet sind?

  • wie sieht es auf Parkplätzen oder im Allgemeinen in der Öffentlichkeit aus, wenn der Motor aus ist? Ist auch hier die Abdeckung erforderlich oder gilt diese nur, sobald ich mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehme?

  • was genau wären die Kosequenzen wenn man mich ohne Abdeckung anhalten würde

  • und auch wenn irrelevant aber einfach nur aus Neugier, was wäre die Kosequenz bei eingeschaltetem Licht und/oder eingeschalteter Sirene?

Bitte keine schwammigen Aussagen wie "könnte, müsste, sollte". Ich denke unter Euch sollten sicherlich ein paar Kenner, Sammler oder Mitarbeiter aus der Schlagstockbranche sein, die mit der StVO bestens vertraut sind. :)

Auto, Polizei, Recht, Blaulicht, Police, Sirene, Straßenverkehrsordnung
Neuer Standort Feuersirene - Klagen?

Hallo Community,

als ich heute Abend von der Arbeit nach Hause kam und aus dem Fenster sah traute ich meinen Augen nicht, die Gemeinde hatte heimlich, still und leise die Feuersirene von dem ca 150m weit entferntem Baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abmontiert, und rund 15m von unserem Haus entfernt auf dem Gelände des benachbarten Kindergartens mittels eines nagelneuen ca. 18m hohen Mastes wieder aufgebaut. Mal davon abgesehen das ich stinksauer bin als nun sprichwörtlich direkter Anwohner noch nicht mal vorher schriftlich darüber informiert worden zu sein, stellt sich nun die Frage ob wir als Familie und Nachbarn dieses neuen Exemplares diesbezüglich den Rechtsweg einschlagen können, es ist ja nicht so das wir den Lärm der Sirene nicht kennen würden, aber 150m sind dann eben doch was anderes als 15m, ich sehe unseren sowieso verängstigten Hund vor lauter Panik schon durch sämtliche geschlossene Türen rennen. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist übrigens schön weit ausserhalb im Gewerbegebiet gebaut worden. Mal davon ab, es wäre nicht so das wir hier (in direkter Nachbarschaft !) keine Ausweichflächen hätten, das Kindergartengelände hat sicherlich einen halben Hektar Spielfläche für die Kinder in Richtung unbewohntes Gebiet, ausserdem sind wirklich nur jeweils 100m vom jetzigen neuen Standort jeweils zwei ca 2 Hektar grosse Wiesen wo sich in direkter Nachbarschaft keine Wohnhäuser befinden.

Kann jemand von ähnlichen Fällen und eventuellen Prozessausgängen berichten ?

Bitte nur sachdienliche Hinweise.

Grüsse Sascha

Feuerwehr, Recht, Gemeinde, Klage, Rechtslage, Sirene

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