Hallo, ich bin aus dem Studium heraus in die Freiberuflichkeit gegangen und habe das Studium erst einmal pausiert. Es läuft natürlich vollwertig weiter, ich zahle die Beiträge usw. da ich beabsichtige das nach ein paar Jahren der Arbeit wieder nebenher aufzunehmen.
Nun bin ich aber bei der Beantragung der "Corona Soforthilfe für Freiberufler" in den FAQ auf folgenden Satz gestoßen:
Gelten die Zuschüsse auch für Teilselbstständige?
Sie dürfen die Hilfen nur beantragen, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. Angestellte, Rentner, Studierende, Auszubildende, etc. gelten als Teilselbstständige. Sie können den Zuschuss demnach nicht beantragen.
Meines empfinden nach, gelte ich als "Selbstständig im Haupterwerb", da ich mehr als 14 Stunden wöchentlich und auch mehr als 2200€ im Monat an kriterien erfülle (dies sind die Kriterien, um als Teilselbstständig zu gelten) , jedoch bin ich zugleich auch Student, womit der zweite Satz und der erste Satz sich meiner Ansicht nach irgendwie im Wege stehen.
Kann mir jemand ggf. sagen, was ich nun genau bin und warum, oder wo ich mich erkundigen kann ?