Handyvertrag gekündigt, auf 50% runterhandeln+Ratenzahlung?

Hallo,
ich habe eine Frage:
Und zwar lief bei mir so Manches schief in letzter zeit.
Letzten Endes kam es nun soweit dass ich den handyvertrag von Otelo gekündigt bekommen habe.

Habe auch dazu eine Rechnung geschickt bekommen auf der nur 2 Posten ausgewiesen sind:
rückständige Kosten
Schadensersatz

Also einmal Alles, was bis zum Kündigungszeitpunkt schon überfällig war
Und dann halt schadensersatz für die Restvertragslaufzeit.

Ich soll nun beide Beträge bis in 2 tagen bezahlen.

Werde ich aber garantiert nicht können .

Nun habe ich heute mit denen telefoniert, zu machen ist da im Prinzip nix wenn ich es nicht komplett bis zur Frist zahlen kann.

gibt dann halt schufaeintrag und es geht an ein Inkasso weiter.
Ich könne dann allerdings mit dem Inkasso ratenzahlung vereinbaren und sobald es abbezahlt ist, würde der schufaeintrag sofort wieder entfernt werden.

so weit, so schlecht.

Was nun meine Frage aber wäre:
Aus diversen Quellen im Internet habe ich gelesen dass es überz ogen ist, für die restlaufzeit die volle grundgebühr und Co. als Schadensersatz zu verlangen.
je nach Urteil sind da eher so 50% akzeptabel.

Wie wäre das nun, könnte ich einerseits (über Verbraucherschutz , Anwalt oder sonstwas) das erwirken (schlimmstenfalls, wenn die sich gar zu querstellen, über Gerichtsurteil), dass ich da nur 50% als Schadensersatz für die Restlaufzeit zahlen muss?
Und trotzdem mit dem Inkassobüro ne Ratenzahlung ausmachen?

Oder ist dann zu befürchten, dass die Firma, sagen wir mal, angepi s st ist weil sie an mir nur 50% verdient (vielleicht auch schon ein Gerichtsverfahren hinter sich hat) und demnach dem Inkasso befiehlt, jegliche Ratenzahlung oder sons twas abzulehnen und knallhart den vollen Betrag innerhalb kürzester Frist einzufordern?

Wie ist da so der zusammenhang zwischen Inkasso und firma; kann die dem Inkasso vorschreiben, dass die keine Ratenzahlung mit mir machen dürfen oder so?

Weil die Ratenzahlung wäre für mich schon sehr wichtig. Will aber auch andererseits, falls möglich, nicht mehr bezahlen als ich rechtlich müsste.

was soll ich da am Klügsten tun?

Und ja, dass ich es viel früher hätte bezahlen sollen, dass ein schufa eintrag
sche i ße ist, etc. ist mir auch klar.

Handy, Kündigung, Recht, Inkasso, Schufa
Ab welchem Alter möglich Schufa Übersicht zu verlangen?

Hallo liebe Community,

Nun - ich habe ausgiebig recherchiert, bin jedoch zu keinem befriedigenden Antwort gefunden.

Fiktiver Fall:

Ich weiß, dass man i.d.R ab 18 Jahre Verträge, wie Ratenfinanzierung usw., abschließen darf - logisch.

Dementsprechend kann man aus Prinzip nicht drinne stehen .. jedoch, wird eine Person nächsten Monat bereits 18 und hat Bedenken, dass er sich mit seinen Praktiken der letzten Jahren evtl. seine Zukunft ruiniert hat (mögliche Schufaeinträge, dadurch keine Genehmigung auf Immo-, Autofinanzierung o.Ä.)

Er war lange Zeit als Onlinehändler tätig (jedoch fair, kein Abzieher), hatte jedoch einige Male mit Inkassounternehmen zutun gehabt, da man sich nicht einig war, und die Anbieter meist ungerechte Forderungen stellen, welches er ablehnte und man schließlich beim Inkasso landete. Natürlich kam es nie zu einem Prozess, jedoch zu Mahnungen usw. Widersprüche wurden stets eingelegt.

Auch habe er desöfteren Waren über seinen Namen auf Rechnung usw., bestellt. Verträge unterschrieben, eBay, PayPal, Skrill und das Gesamte Paket.

Jetzt kann man sich sicherlich fragen: Geht nicht? Er ist keine 18! - Das stimmt.. nur, ist es einfach 1-2 Jahre sich älter im anonymen Internet zu stellen^^

Also meine Frage: Kann ich A) vor meinem 18. Geburtstag im Schufa stehen und B) kann ich die Übersicht auch als 17 Jähriger anfordern?

Dankeschön, Grüße

Recht, Schufa, Übersicht, Eintrag

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