Hallo, ich habe eine Frage zur Sächsischen Bauordnung und hätte gern eine Zweitmeinung zur Interpretation.
Laut SBO darf man im Außenbereich Aufschüttungen und Abgrabungen bis max. 2m Höhe/Tiefe und 300m² Grundfläche verfahrens-/genehmigungsfrei durchführen.
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Wenn eine Aufschüttung von 2m direkt in eine Abgrabung von 2m übergeht (bspw. 45° Steigung), ist das dann in Ordnung? Ich verstehe es so, daß sich hierbei auf das Niveau das umliegenden Bodens bezogen wird. Demzufolge darf ich 2m aufschütten UND 2m abgraben.
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Bleibt man bei Aufschüttungen beschränkt was das Material angeht? Konkret: kann ich eine Aufschüttung aus Feldsteinen (Handballgroß bis Waschmaschinengroß) vornehmen? (Natürlich ohne Mörtel oder ähnlichem)
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Ist die Form der Grundfläche eingeschränkt?
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Zudem sind Wasserbecken bis 100m³ genehmigungsfrei. Kann ich meine Abgrabung beidseits des Wasserbeckens anlegen und gibt es dann eine Abgrabung und ein Wasserbecken oder wird das als eine ganze Abgrabung angesehen?
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Behälter für sonstige (nicht gefährliche) Flüssigkeiten sind bis 50m³ zulässig. Kann ich ein 100m³ Wasserbecken und einen OFFENEN Behältger mit 50m³ bauen?