Hallo, ich habe einen China-Roller, der beim Kauf 25er Papiere besaß. Nun habe ich meinen Führerschein gemacht und benötige nun 50er Papiere. Ich war beim TÜV und die sagten mir, ich bräuchte eine Allgemeine Betriebserlaubnis und solle mit meinen 25er Papieren zum Straßenverkehrsamt gehen. Das tat ich auch und bekam vom Straßenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der ich wieder zum TÜV muss, damit mir eine neue Betriebserlaubnis ausgehändigt werden kann. Nun zur meiner Frage: Bekomme ich mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (Also dieses kleine grüne "Kärtchen"), oder wieder nur Papiere, auf denen das selbe steht, die ich zurzeit auch besitze?
PS: Ich habe den Roller selbst endrosselt, indem ich einfach den Distanzring ausgebaut habe (er fährt nicht zu schnell), somit besitze ich KEINE Rechnung etc. von irgendeiner Werkstatt. Die vom TÜV sagen, das sollte keine Probleme darstellen, dass ich das selbst gemacht habe.
Danke an alle Helfenden!