Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?

Moin liebe Community,

ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.

Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.

Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.

Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?

Hier die Klausel aus meinem Vertrag:

"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?

Vielen Dank für die Antworten schonmal.

Grüße R.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

Hallo,

wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.

Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).

Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.

Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).

Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.

Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.

Tausend Dank für die Antworten!!

Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Auszug, Putz, Schönheitsreparatur
Minderwertiges Laminat - Mietminderung?

Hallöchen!

Folgendes: ich wohne seit knapp 1 Jahr in einer damals frisch renovierten Wohnung, bedeutet neues Bad, neue Küche, neue Böden, alles weiß gestrichen. Das Ganze hat 74m² und kostet warm ca. 800€, was selbst für die gute Lage in einer relativ großen Studentenstadt recht teuer ist. Berücksichtigte man jedoch doch die (augenscheinlich) hochwertige Renovierung, empfand ich den hohen Mietpreis als grenzwertig angemessen.

Die Probleme mit dieser "hochwertigen Renovierung" begannen bereits wenige Wochen nach dem Einzug. Vermutlich bedingt durch das komplette Fehlen von Dehnungsfugen und mangels Abstand zur Wand schlug das Laminat so große Wellen, dass man bei Unachtsamkeit auch mal gestolpert ist. Es wurden nachträglichen dann von der Person, die das Laminat verlegt hat, 2 Trennfugen an den Raumübergängen eingefügt, was das Problem größtenteils beseitigte.

Nach nem' Schimmelfleck im Wohnzimmer und Abbröckeln der Deckenfarbe macht das Laminat nun wieder Zicken. Diesmal zieht sich das Laminat stellenweise auseinander oder drückt sicht zusammen. Es entstehen Spalten zwischen den einzelnen Brettern, teilweise platzt die oberste Schicht hab.

Jetzt die eigentliche Frage: wie gehe ich da vor, ohne meinen Vermieter zu sehr zu verärgern? Ich bin einfach nicht bereit so viel Miete für solch bescheidene Arbeiten zu bezahlen. Noch dazu ist mir zu Ohren gekommen, dass die Wohnung auch nicht von "professionellen" Handwerkern renoviert wurde, sondern von Bekannten des Vermieters (Kfz-Azubis, Altenpfleger, ... Ungelernte halt).

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Laminat, Renovierung

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