Als ich gerade das Forum hier am durchstöbern war kam bei mir plötzlich folgende frage auf:
Wo darf ich mit meinem Quad / ATV eigentlich parken???
Ich dachte hierbei an den bestehenden "isses nun ein Auto oder Motorrad?" - Konflikt
Was darf / könnte die Polizei in folgenden Szenarien tun?
ich parke mein Gefährt auf gekennzeichneten Zweiradparkplätzen, für die man keinen Parkschein benötigt
ich parke auf einem Gebührenpflichtigen KFZ Parkplatz
a) mit einem Parkschein aus der Parkuhr, der durch Wind und Wetter nicht mehr lesbar ist, oder gar vom Wind weggeweht wurde
b) ohne einen Parkschein
ich parke mit einem Kollegen in einer gebührenpflichtigen Parkbox (hintereinander) und nur einer kann einen Parkschein vorweisen (muss pro Gefährt oder nur pro Parkplatz bezahlt werden?)
Allgemein würde ich eben gerne wissen wie es der Gestzgeber sieht mit der Anbringung eines Parkscheins an ein Gefährt, welches keine geschlossene Bauweise hat.
Oder habt ihr noch andere Kuriositäten, was dieses Thema angeht??? Dann immer her damit!
Viele Grüße