Autounfall aquaplaning abgefahrene Reifen?

Hallo Leute.

Ich hab mit meinem Auto unfall gebaut undzwar auf der autobahn gab einen aquaplaning und mein Reifen waren abgefahren ich wollte die reifen dem nächst wechseln aber leider hab ich einen unfall gebaut bin wegen dem aquaplaning in die planke reingefahren. Jetzt hab ich einen kompletten frontschaden.

Ich erzähl den ablauf.

Polizei ist gekommen und hat von den Reifen paar fotos gemacht weil es abgefahren und glatt war.

Jetzt ist von meiner versicherung der gutachter gekommen und hat augen zu gedrückt und hat geschrieben das die reifen 3mm profiltiefe hat.

Das auto ist zu einer totalschaden endstanden. Der gutachter hat mich angerufen und hat gesagt das es ein totalschaden ist und die firma holt das auto ab und du bekommst so viel geld. Ich war einverstanden.

Aber jetzt das problem ich habe eine schreiben bekommen von meiner versicherung und da stand halt ob sie polizei gerufen haben und welche polizei dies und das hab ich alles ausgefüllt.

Jetzt die frage der gutachter von meiner versicherung meint sie bekommen das geld auf ihr konto und wir holen das auto ab weil er auch 3mm profiltiefe geschrieben hat zahlt mir auch die versicherung das komplette geld auf mein konto. Aber das schreiben ob ich polizei gerufen habe macht mich durcheinander. Und zwar kann es sein das die den polizei nachfragen und die fotos vom polizei möchten wo die reifen zu sehen ist das ea abgefahren ist.

Der eigene Gutachter von kfz versicherung hat geschrieben das die reifen noch 3mm profiltiefe haben.

Aber die polizei hat fotos vom reifen das die abgefahren und glatt sind.

Was gilt? Was kann passieren gilt das von was polizei sagt und fotos macht oder der gutachter der fotos macht und schreibt das es 3mm hat. Ich hab auch einen rabattschutz bei meiner versicherung.

Danke für eure antworten!

MfG

Auto, Autounfall, Unfall, Polizei, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Autobahn, Gutachter, Aquaplaning, Auto und Motorrad
Täter angeschrien und Polizei gerufen, werde ich bestraft?

Hallo,

Heute Abend geschieh vor meinen Augen im öffentlichen Strassenverkehr das undenkbare... Ein fremder Mann stieg in den halb-leeren Bus und fing an Kinder zu belästigen indem er eins davon getreichelt hat und sich neben ihm gesetzt hat. Die Kinder sind vorher alleine eingestiegen und saßen gegenüber von mir, eins davon war eingenickt.
Ich reagierte indem ich die Kinder fragte ob die Person ihnen bekannt sei. Nachdem sie mir mit seitlichem nicken übermittelt haben dass dieß nicht der Fall war, stand ich auf und forderte den Mann wiederholt auf von den Kindern wegzugehen, was er tat aber weiterhin die Kinder angesprochen hat. Was ich mit weiteren Aufforderungen versucht habe zu verhindern, nachdem der Mann weiterhin mit den Kindern versucht hat zu reden habe ich den Mann angeschriehen (aus Frust und Panik, er konnte im ganzen Bus sein doch er saß den Kindern gegenüber) die Polizei kontaktiert und den Mann schnell aus den Bus am arm geleitet. Ich habe danach der Polizei meine Dokumente gezeigt und ein Augenzeuge hat alles bestätigt was ich gesagt habe und seine Personalien auch hinterlassen.
Ich bin mir im Klaren, dass egal was mir passiert besser ist als was die sichtbar erschrockenen Kinder durchmachten. Aber ich würde gerne wissen ob ich mich mit meinem Handeln strafbar gemacht habe.
Der Fall wird dann wahrscheinlich an die KriPo weitergeleitet. Da ich ausländischer Studierender bin, bin ich mit dem Gesetz nicht so gut vertraut. Mir wurde immer gesagt dass ich weggucken soll, aber Kinderbelästigung stößt bei mir auf einen Nerv, weil ich selbst Opfer war in der Kindheit. (Sorry für mein minderwertiges Deutsch...)

Vielen Dank und Gruß,

Armin

Polizei, Recht

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