Austritt aus Kleingartenverein

Hallo,

ich habe da mal ein Frage bezüglich eines Austritts aus einem Kleingartenverein. Ich bin nun seit 11 Jahren Mitglied eines Kleingartenvereins in Sachsen und möchte nun austreten da die Situation für mich unerträglich geworden ist.Die ersten 3-4 Jahre lief es Super im Verein,ich hatte einen Garten von einem älteren Ehepaar übernommen der hinsichtlich von Bäumen und Sträuchern mehr als gut bewirtschaftet war..Nur die alte kleine Hütte und zuwenig Rasen (keiner) störten mich.Es war kein Strom und kein Wasser in der alten Hütte vorhanden,welches ich dann mit Genehmigung des Vereins verlegen durfte.Die kl. Hütte habe ich auch etwas ausgebaut und mit einem neuen Dach versorgt.Habe dann begonnen ein 5x6m großes Betonfundament für den gedachten Neubau einer Parzelle zu errichten.Lange Rede kurzer Sinn nach ca. 4 Jahren hatte ich schon soviel an Finanzen in den Garten gesteckt,so das ich zu der Überlegung kam das Fundament nur als Terasse zu nutzen.Mit der Zeit und durch meinen Job (ich arbeite mittlerweile im 4- Schichtsysten) konnte ich nun immer weniger Zeit und Lust für diesen Garten aufwenden.Habe daher den Vorstand angesprochen,das ich aus dem Verein austreten möchte.Sofort kam der Verweis das es kein Problem sei,wenn ich vorher das Betonfundament beseitigen würde....das Fundament besteht aus ca. 12t Estrichbeton,das in 40kg Säcken verarbeitet werden musste,weil es keine direkte zufahrt zu meinen Garten gibt(Hanglage ca. 300m. bis zur Strasse). Nur aus der Drohung des Vereins heraus habe ich den Garten weitere 7 Jahre mehr schlecht als recht bewirtschaftet.Für mich ist er leider nur ein Klotz am Bein. Gibt es eine Möglichkeit hier ohne größere Forderungen seitens des Vereins hier aus der Sparte austreten zu können?

Pflege, Garten, Verein, Austritt, Kleingarten
Wie lange darf ich auf der Arbeit fehlen (Ausbildung)

Hallo ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Ich werde ende des Monats operiert und werde dann 14 Tage krankgeschrieben sein, der Arzt meinte, wenn ich mich früher fit fühle darf ich auch früher wieder gehen.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden darf ich eine gewisse Fehlzeit nicht überschreiten.

Habe mal was kopiert:

http://www.buzer.de/gesetz/6634/a94370.htm

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet

  1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,

  2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und

  3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.

Die paktischen Stunden sind 2500 Stunden und theoretischen 2100 Stunden

Ich werde im praktischen Teil fehlen.

Woher wieß ich jetzt wieviel Tage das sind? Da steht nur 10% des Unterrichts und 10% der praxis darf man nicht fehlen

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