Hallo, der Antrag den ich für meine Mutter beim Sozialamt gestellt hatte wurde abgelehnt da sie als Miteigentümerin in dem Haus eingetragen ist wo mein Vater (Ihr Ex-Mann) und ich zurzeit leben. Die Finanzabteilung ihres Pflegeheims hat gesagt das wohl eine Grundschuld in höhe der laufenden Pflegekosten auf das Haus gelegt wird.
Wie kann ich mir das vorstellen? Ist eine Grundschuld auf alle Fälle zu bezahlen (in dem Falle von ihrem Ex) oder wenn jemand später mal das Haus verkauft kriegt man halt kein Geld? Dazu muss ich noch erwähnen das vom Kaufpreis von 120 000 € lediglich 20 000€ erst abbezahlt sind und kein Cent des nicht vorhandenen Vermögens meiner Mutter dort reingeflossen ist.
Wichtig ist das meine Mutter in dem Pflegeheim bleiben kann weil ich mich als 19-jähriger nicht dazu in der Lage sehe sie zu pflegen. Und natürlich möchte ich auch nicht eine lebenslange Schuldenlast für mein Vater oder mich in Kauf nehmen. Geschweige denn aus dem Haus raus zu müssen.
Sollte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden oder würdet ihr mir sonstige Schritte empfehlen, was kommt alles auf mich zu?
Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Danke schon mal im voraus
MfG Geoffrey