Jemand hat mir heute gesteckt, dass er (Student) schon seit längerem computertechnische Unterstützung gegen "Aufwandsentschädigung" bei diversen Online-Portalen anbietet.
Konkret hilft er Leuten in der Umgebung bei PC-Problemen und bietet dazu seine Hilfe auf diversen Kleinanzeigen-Portalen an. Er verlangt dafür eine "Aufwandsentschädigung".
Ich denke, dass das nicht erlaubt ist (es gibt ja kein Gewerbe und es werden keine Steuern abgeführt). Sehe ich das so richtig? Oder ist das ganze irgendwie doch möglich?